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Wahlhelfende Person anmelden
Beschreibung
Wahlhelfende sind nach erstem Verständnis die Personen, die Stimmzettel in den Wahllokalen ausgeben, die ordnungsgemäße Wahl der Bürger beobachten und danach die Stimmzettel auszählen.
Als Wahlhelfende sind in Deutschland je nach Art der Wahl unterschiedliche Personenkreise zugelassen:
- Bei Kommunalwahlen: Deutsche und EU-Angehörige ab 16 Jahren
- Bei Bundes- und Landtagswahlen: Deutsche ab 18 Jahren
- Bei Europawahlen: Deutsche und EU-Angehörige ab 18 Jahren
Wahlhelfende werden durch das Wahlamt der jeweiligen Gemeinde bestellt. Diese ehrenamtliche Tätigkeit darf nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden. Bevorzugt werden allerdings Wahlhelfende, die sich freiwillig zu dieser ehrenamtlichen Tätigkeit melden.
Hier geht es direkt zur Anmeldung.
Die Entschädigung für die Wahlhelfer in Herford wird nach den jeweils geltenden Wahlvorschriften gezahlt.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Wahlen und Statistik
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- Rathausplatz 1
- 32052 Herford
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- Telefon:
05221 189-258 - Fax:
05221 189-692 - E-Mail:
wahlbuero@herford.de
- Telefon:
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