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Wahlhelfende Person anmelden
Kurzbeschreibung
Für diesen Onlinedienst benötigen Sie im Digitalportal ein persönliches Servicekonto. Sobald Sie das Antragsformular öffnen, gelangen Sie auf die Seite des Servicekontos NRW.
Haben Sie sich schon registriert, dann melden Sie sich bitte einfach wie gewohnt an. Andernfalls haben Sie im Servicekonto NRW die Möglichkeit ein solches Konto in wenigen Minuten zu erstellen.
Beschreibung
Wahlhelfende sind nach erstem Verständnis die Personen, die Stimmzettel in den Wahllokalen ausgeben, die ordnungsgemäße Wahl der Bürger beobachten und danach die Stimmzettel auszählen.
Als Wahlhelfende sind in Deutschland je nach Art der Wahl unterschiedliche Personenkreise zugelassen:
- Bei Kommunalwahlen: Deutsche und EU-Angehörige ab 16 Jahren
- Bei Bundes- und Landtagswahlen: Deutsche ab 18 Jahren
- Bei Europawahlen: Deutsche und EU-Angehörige ab 18 Jahren
Wahlhelfende werden durch das Wahlamt der jeweiligen Gemeinde bestellt. Diese ehrenamtliche Tätigkeit darf nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden. Bevorzugt werden allerdings Wahlhelfende, die sich freiwillig zu dieser ehrenamtlichen Tätigkeit melden.
Die Entschädigung für die Wahlhelfer in Herford wird nach den jeweils geltenden Wahlvorschriften gezahlt.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Wahlen und Statistik
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- Rathausplatz 1
- 32052 Herford
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- Telefon:
05221 189-258 - Fax:
05221 189-692 - E-Mail:
wahlbuero@herford.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Bäumer
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05221 189-258
-
Frau Hilgenböker
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05221 189-318