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Änderungsmitteilung Gewerbemeldung
Beschreibung
Wenn die in der Gewerbeanzeige erhobenen Daten Ihres Gewerbes nicht (mehr) zutreffend sind, können Sie diese Änderungen der zuständigen Behörde mitteilen.
Dazu gehören:
- Änderung in der Wohnanschrift
- Benennung einer neuen gesetzlichen Vertretung.
In folgenden Fällen handelt es sich um eine Ummeldung:
1. Die Verlegung des Gewerbes innerhalb der Gemeinde,
2. Die Änderung des Firmennamens,
3. Die Namensänderung,
4. Die Erweiterung der Tätigkeit,
5. Die Änderung der Tätigkeit.
Folgende Dokumente werden von Ihnen für die Bearbeitung des Antrags benötigt:
- Ausweisdokument der antragstellenden Person (Personalausweis oder Pass),
- Ggf. Aufenthaltstitel mit dem Vermerk "Erwerbstätigkeit gestattet", wenn die antragstellende Person nicht aus einem Staat der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz kommt,
- Ggf. aktuelle Anmeldebestätigung, sofern im Ausweisdokument keine Privatanschrift vermerkt ist,
- Ggf. Eintrag bei der Handwerkskammer: Bei handwerklichen oder handwerksähnlichen Tätigkeiten wird für die Ausübung eines Gewerbes die Eintragung in die Handwerksrolle der Handwerkskammer benötigt,
- Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe: Kopie der entsprechenden Erlaubnis bzw. Konzession,
- Ggf. aktueller Auszug aus dem Handelsregister (bei bereits erfolgter Eintragung im Handelsregister),
- Ggf. Kopie der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrags/Gründungsvertrages).
Eine Änderung muss der zuständigen Behörde schnellstmöglich mitgeteilt werden.
Es fallen keine Gebühren an.
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Zuständige Einrichtungen
- Bürgerberatung
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- Rathausplatz 1
- 32052 Herford
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- Telefon:
05221 189-810 - Fax:
05221 189-820 - E-Mail:
buergerberatung@herford.de
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Zimmermann
Teamleitung- Telefon:
- 05221 189-810