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Namensführung / Namensrechtliche Erklärung

Beratung

Beschreibung

Beim Standesamt können folgende namensrechtliche Erklärungen abgegeben werden:

  • Bestimmung eines Ehenamens
  • Hinzufügung eines früher geführten Namens zum Ehenamen
  • Nachträgliche Rechtswahl und Erklärung zur Namensführung in der Ehe 
  • Widerruf des hinzugefügten Namens
  • Wiederannahme des Geburtsnamens oder des früheren Familiennamens nach Auflösung der Ehe
  • Namensänderungen von Personen, die ihre Namensführung dem deutschen Namensrecht angleichen möchten (Spätaussiedler nach § 94 BVFG oder ausländische Staatsangehörige nach Art. 47 EGBGB)
  • Außerdem können Erklärungen zur Neubestimmung der Reihenfolge der Vornamen sowie zur Geschlechtsangabe und Vornamensführung bei Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung beurkundet werden.

  • Sie können ebenfalls im Standesamt "Namensrechtliche Erklärungen für Kinder" abgeben. Frau Selig ist hierfür Ihre Ansprechpartnerin.

 

Bitte stimmen Sie mit den Mitarbeitenden vorher ab, welche Unterlagen im Einzelfall benötigt werden.

Gemäß der Tarifstellen 5b.3.1 bis 5b.3.4 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO) erheben die zuständigen Stellen Verwaltungsgebühren nach dem jeweiligen Aufwand im Einzelfall in Höhe von

  • 21,00 Euro für die Beurkundung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung auf Grund familienrechtlicher Vorschriften bzw.
  • 9,00 Euro für die Erteilung einer Bescheinigung über eine Namensänderung oder über eine namensrechtliche Erklärung
  • 30,00 Euro für Beurkundung einer Erklärung zur Neubestimmung der Reihenfolge der Vornamen
  • 30,00 Euro für Beurkundung einer Erklärung zur Geschlechtsangabe und Vornamensführung bei Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung 

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