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Personalausweis beantragen/ändern

Online-Terminvergabe

Beschreibung

Ab dem 16. Lebensjahr muss jeder Deutsche im Besitz eines gültigen Ausweispapieres sein. Für den Aufenthalt in Deutschland und im europäischen Ausland genügt ein Personalausweis. Die Bearbeitung dauert zwei bis drei Wochen. Bis zum 24. Lebensjahr beträgt die Gültigkeit sechs Jahre, danach zehn Jahre.

  • Wenn der Ausweis kurzfristig benötigt wird, kann ein vorläufiger Personalausweis sofort ausgestellt werden. Er ist drei Monate gültig.
  • Der Personalausweis kann nur persönlich beantragt werden. (Gilt auch für Kinder und Jugendliche)

Bei Personen unter 16 Jahren ist der Antrag durch einen Erziehungsberechtigten zu stellen und im Regelfall die Einverständniserklärung des anderen Erziehungsberechtigten erforderlich.

In besonderen Fällen kann eine Person von der (Personal-) Ausweispflicht befreit werden. Die Voraussetzungen hierfür sind in § 1 Absatz 3 Personalausweisgesetz geregelt.

Alle weiteren wichtigen Informationen zum Personalausweis finden Sie auch auf dem Personalausweisportal.

Digital sicher mit dem Personalausweis unterwegs: das Bundesministerium informiert

Braille-Aufkleber:

Die Einführung dieser Braille-Aufkleber soll Menschen mit einer starken Sehbeeinträchtigung künftig die Unterscheidung von Personalausweisen, eAT oder eID-Karten von anderen Karten, z.B. im Portemonnaie, erleichtern.

Auf Antrag wird durch die zuständige Behörde ein solcher Braille-Aufkleber auf das Dokument aufgebracht. Dies kann entweder sofort bei Ausgabe des Dokuments oder zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Wer den Online-Ausweis nutzen möchte, ihn aber erst noch aktivieren muss, kann das online auf der Internetseite www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de erledigen.

Der Code für die Aktivierung und die neue PIN für den Online-Ausweis kommen per Post nach Hause. Servicetipp: Besonders einfach und schnell nutzen Sie den Online-Dienst mit Ihrem Smartphone.

 

In der Regel benötigen Sie folgende Dokumente:

    • gültiges Identitätsdokument (der alte Personalausweis wenn vorhanden, ansonsten der Reisepass, Kinderausweis, Kinderreisepass)
    • bei Erstbeantragung eines Ausweisdokuments am Wohnort ist die Vorlage einer Personenstandsurkunde erforderlich
    • aktuelles biometrisches Lichtbild
      Wir bieten die Möglichkeit Ihr Lichtbild auch direkt in der Wartezone der Bürgerberatung zu erstellen.
      Sie können das Bild direkt vor dem Termin machen.

    • die Gebühren müssen bei Antragstellung gezahlt werden 

Bei der Beantragung eines Personalausweises und/oder eines Reisepasses wird Ihnen eine Ausweis-Nr. mitgeteilt. Mit dieser Nummer und Ihrem Geburtsdatum können Sie sich online über den Status der Bearbeitung informieren; siehe Dienstleistung "Ausweisdokumente Statusabfrage".

Vorläufiger Personalausweis

  • Wenn Sie sofort einen Personalausweis benötigen und dies glaubhaft darlegen können, erhalten Sie einen vorläufigen Personalausweis. Gleichzeitig müssen Sie den "normalen" Personalausweis beantragen, Sie benötigen also alle beschriebenen Unterlagen.
  • Ihren alten Personalausweis, auch wenn er ungültig ist, oder
  • Ihren Kinderausweis oder
  • Ihren Reisepass

Verlust des Personalausweises
Setzen Sie sich bitte mit dem Bürgerbüro oder Ihrer Bürgerberatung in Verbindung.

Die Vollmacht zur Abholung des Personalausweises durch andere Personen finden Sie rechts unter "Downloads"

Bitte buchen Sie sich für die Beantragung einen Termin über die "Online-Terminvergabe".

Bei der Beantragung eines Personalausweises und/oder eines Reisepasses wird Ihnen eine Ausweis-Nr. mitgeteilt. Mit dieser Nummer und Ihrem Geburtsdatum können Sie sich online über den Status der Bearbeitung informieren; siehe Dienstleistung "Ausweisdokumente Statusabfrage". (siehe auch verwandte Dienstleistungen)

Personalausweis Gebühren ab dem 01.01.2021
(die Gebühren sind in der Regel immer bei Beantragung zu bezahlen)

Die Kosten für den neuen Ausweis betragen

  • 37,00 € 
  • bei unter 24-jährigen 22,80 €

    Wie bisher sind die Personalausweise 10 Jahre gültig (bei unter 24-jährigen 6 Jahre).

Vorläufiger Personalausweis

  • Die Kosten für den vorläufigen Personalausweis betragen 10,00 €