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Personalausweis beantragen/ändern
Beschreibung
Ab dem 16. Lebensjahr muss jeder Deutsche im Besitz eines gültigen Ausweispapieres sein. Für den Aufenthalt in Deutschland und im europäischen Ausland genügt ein Personalausweis. Die Bearbeitung dauert zwei bis drei Wochen. Bis zum 24. Lebensjahr beträgt die Gültigkeit sechs Jahre, danach zehn Jahre.
- Wenn der Ausweis kurzfristig benötigt wird, kann ein vorläufiger Personalausweis sofort ausgestellt werden. Er ist drei Monate gültig.
- Der Personalausweis kann nur persönlich beantragt werden. (Gilt auch für Kinder und Jugendliche)
Bei Personen unter 16 Jahren ist der Antrag durch einen Erziehungsberechtigten zu stellen und im Regelfall die Einverständniserklärung des anderen Erziehungsberechtigten erforderlich.
In besonderen Fällen kann eine Person von der (Personal-) Ausweispflicht befreit werden. Die Voraussetzungen hierfür sind in § 1 Absatz 3 Personalausweisgesetz geregelt.
Alle weiteren wichtigen Informationen zum Personalausweis finden Sie auch auf dem Personalausweisportal.
Digital sicher mit dem Personalausweis unterwegs: das Bundesministerium informiert
Braille-Aufkleber:
Die Einführung dieser Braille-Aufkleber soll Menschen mit einer starken Sehbeeinträchtigung künftig die Unterscheidung von Personalausweisen, eAT oder eID-Karten von anderen Karten, z.B. im Portemonnaie, erleichtern.
Auf Antrag wird durch die zuständige Behörde ein solcher Braille-Aufkleber auf das Dokument aufgebracht. Dies kann entweder sofort bei Ausgabe des Dokuments oder zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Der PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst war ein Service des Bundesministeriums des Innern und für Heimat. Zum 1. Februar 2024 musste der Dienst eingestellt werden, ein PIN-Rücksetz- und Aktivierungsbrief kann nicht mehr bestellt werden.
Sie können Ihren Online-Ausweis nach wie vor in unserer Bürgerberatung kostenfrei aktivieren lassen und Ihren PIN neu setzen.
In der Regel benötigen Sie folgende Dokumente:
- gültiges Identitätsdokument (der alte Personalausweis wenn vorhanden, ansonsten der Reisepass, Kinderausweis, Kinderreisepass)
- bei Erstbeantragung eines Ausweisdokuments am Wohnort ist die Vorlage einer Personenstandsurkunde erforderlich
- aktuelles biometrisches Lichtbild
Wir bieten die Möglichkeit Ihr Lichtbild auch direkt in der Wartezone der Bürgerberatung zu erstellen.
Sie können das Bild direkt vor dem Termin machen. - die Gebühren müssen bei Antragstellung gezahlt werden
Bei der Beantragung eines Personalausweises und/oder eines Reisepasses wird Ihnen eine Ausweis-Nr. mitgeteilt. Mit dieser Nummer und Ihrem Geburtsdatum können Sie sich online über den Status der Bearbeitung informieren; siehe Dienstleistung "Ausweisdokumente Statusabfrage".
Vorläufiger Personalausweis
- Wenn Sie sofort einen Personalausweis benötigen und dies glaubhaft darlegen können, erhalten Sie einen vorläufigen Personalausweis. Gleichzeitig müssen Sie den "normalen" Personalausweis beantragen, Sie benötigen also alle beschriebenen Unterlagen.
- Ihren alten Personalausweis, auch wenn er ungültig ist, oder
- Ihren Kinderausweis oder
- Ihren Reisepass
Verlust des Personalausweises
Setzen Sie sich bitte mit dem Bürgerbüro oder Ihrer Bürgerberatung in Verbindung.
Die Vollmacht zur Abholung des Personalausweises durch andere Personen finden Sie rechts unter "Downloads"
Bitte buchen Sie sich für die Beantragung einen Termin über die "Online-Terminvergabe".
Bei der Beantragung eines Personalausweises und/oder eines Reisepasses wird Ihnen eine Ausweis-Nr. mitgeteilt. Mit dieser Nummer und Ihrem Geburtsdatum können Sie sich online über den Status der Bearbeitung informieren; siehe Dienstleistung "Ausweisdokumente Statusabfrage". (siehe auch verwandte Dienstleistungen)
Personalausweis Gebühren ab dem 01.01.2021
(die Gebühren sind in der Regel immer bei Beantragung zu bezahlen)
Die Kosten für den neuen Ausweis betragen
- 37,00 €
- bei unter 24-jährigen 22,80 €
Wie bisher sind die Personalausweise 10 Jahre gültig (bei unter 24-jährigen 6 Jahre).
Vorläufiger Personalausweis
- Die Kosten für den vorläufigen Personalausweis betragen 10,00 €
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- Bürgerberatung
-
- Rathausplatz 1
- 32052 Herford
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- Telefon:
05221 189-810 - Fax:
05221 189-820 - E-Mail:
buergerberatung@herford.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Zimmermann
Teamleitung- Telefon:
- 05221 189-810