BIS: Suche und Detail

Kinderreisepass beantragen/verlängern

Beratung Online-Terminvergabe

Beschreibung


ACHTUNG! WEGFALL DES KINDERREISEPASSES ZUM 01.01.2024!

Bisher konnten Eltern für ihre Kinder unter 12 Jahren einen Kinderreisepass beantragen. Das Dokument war 12 Monate gültig und musste einmal im Jahr verlängert werden. Die Bundesregierung schafft dieses Dokument nun ab dem kommenden Jahr ab. Familien, die dann mit ihren Kindern ins Ausland reisen wollen, brauchen ein anderes Dokument.

So soll es ab 2024 nur noch einen elektronischen Reisepass mit längerer Gültigkeitsdauer für Kinder bis 12 Jahre geben. Mit diesem Dokument sollen Eltern mit Kindern dann weltweit reisen können. Der elektronische Reisepass für Kinder kann jetzt schon von Eltern beantragt werden.
Ist kein Reisepass erforderlich kann für Reisen ins Ausland auch ein Personalausweis für die Kinder beantragt werden.

weitere Informationen finden Sie hier: /https://www.bmi.bund.de/

Nur noch gültig bis 31.12.2023:

Ein Kinderreisepass kann direkt ausgestellt werden. Der Kinderreisepass kann Kindern bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt ein Jahr, längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Bei der Beantragung ist die Anwesenheit des Kindes erforderlich!

Der Kindereisepass ist ab dem 10. Lebensjahr eigenhändig vom Kind zu unterschreiben.
Zur Ausstellung sind die Unterschriften der Sorgeberechtigten erforderlich. 

Dies gilt auch bei geschiedenen oder getrennt lebenden Eltern.

Gern beraten Sie die Mitarbeitenden der Bürgerberatung bei Fragen. Vereinbaren Sie für die Beantragung einfach einen Termin über die Online-Terminvereinbarung.

Bei der Beantragung eines Personalausweises und/oder eines Reisepasses wird Ihnen eine Ausweis-Nr. mitgeteilt. Mit dieser Nummer und Ihrem Geburtsdatum können Sie sich online über den Status der Bearbeitung informieren; siehe Dienstleistung "Ausweisdokumente Statusabfrage".

  • Geburtsurkunde / alter Kinderausweis
  • ein Lichtbild entsprechend der verbindlichen Foto-Mustertafel
  • Einwilligungserklärung und Ausweise oder Ausweiskopie der Sorgeberechtigten
  • bei der Beantragung muss das Kind anwesend sein

Information zum Sorgerecht

1. Bei verheirateten Eltern:

Bei Eheleuten sind beide Eltern sorgeberechtigt und müssen somit bei der Beantragung von Kinderreisepässen, Personalausweisen (wenn das Kind unter 16 ist) und bei der Beantragung von Reisepässen (Kind unter 18 Jahren), persönlich bei uns vorsprechen.

2. Verheiratete, aber dauernd getrennt lebende Eltern:

Leben Eltern (verheiratete, geschiedene, unverheiratete), denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein der Elternteil, bei dem sich das unverheiratete minderjährige Kind gewöhnlich aufhält, den Pass beantragen.
Einer Zustimmung des anderen Elternteils bedarf es nicht, wenn davon auszugehen ist, dass dieser mit dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes einverstanden ist. Ein Indiz hierfür ist die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes laut Melderegister.

3. Bei Vormundschaft:

Besteht eine Vormundschaft durch das Jugendamt oder eine benannte Person, muß eine Bescheinigung darüber vorgelegt werden.

Die Gebühr für den Kinderreisepass beträgt 13,00 €.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen