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Kindesunterhalt beurkunden
Beschreibung
Einem minderjährigen Kind steht Unterhalt zu. Der Unterhalt muss von dem Elternteil gezahlt werden, mit dem es nicht in einem gemeinsamen Haushalt lebt.
Die Höhe des monatlichen Unterhalts hängt vom Einzelfall ab. Sie richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle und ist abhängig
- vom Alter des Kindes,
- dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und
- der Anzahl weiterer Unterhaltsberechtigter.
Der Elternteil, der Unterhalt zahlt, kann seine Zahlungspflicht beim Jugendamt beurkunden lassen. Dies ist nur freiwillig möglich.
Hinweis:
Für alle Fragen rund um den Unterhalt steht das Jugendamt für Sie bereit. Es informiert, berät und unterstützt - kostenlos - in Sachen Betreuungsunterhalt, also der Versorgung und Betreuung des Kindes, sowie Barunterhalt für das Kind. Nicht zuständig ist das Jugendamt für Ehegattenunterhalt. Bei Fragen zum Ehegattenunterhalt können Sie sich an einen Fachanwalt für Familienrecht wenden.
Sie können das Jugendamt damit beauftragen, die Höhe des zu zahlenden Unterhalts festzustellen und den Anspruch durchzusetzen.
Wenn Sie Fragen zum Betreuungsunterhalt haben oder eine Beistandschaft einrichten möchten, kontaktieren Sie bitte eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter aus dem Bereich "Beistandschaft".
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Beistandschaften
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- Schillerstr. 17
- 32052 Herford
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- Fax:
05221 189-625 - E-Mail:
jugend@herford.de
- Fax:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Akbuga
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05221 189-6141
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Frau Hoff
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05221 189-439
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Frau Charrois
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05221 189-6150
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Frau Brast
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05221 189-846
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Frau Jacobi
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05221 189-6147