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Krankenhilfe - Leistungen nach dem SGB XII oder AsylbLG

Beratung Online-Terminvergabe

Beschreibung

 

Krankenhilfe nach dem 5. Kapitel des Zwölften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB XII) erhalten Personen, die

  • nicht krankenversichert sind und
  • sich nicht selbst oder über ein Familienmitglied

versichern können. Der Leistungsumfang entspricht dem der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Gewährung von Krankenhilfe ist als Sozialhilfeleistung einkommens- und vermögensabhängig.

Bitte nehmen Sie zur Vereinbarung eines Termins Kontakt zu den Sachbearbeitenden auf.

Sie sind nicht krankenversichert.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen