Suche
Krankenhilfe - Leistungen nach dem SGB XII oder AsylbLG
Beschreibung
Krankenhilfe nach dem 5. Kapitel des Zwölften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB XII) erhalten Personen, die
- nicht krankenversichert sind und
- sich nicht selbst oder über ein Familienmitglied
versichern können. Der Leistungsumfang entspricht dem der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Gewährung von Krankenhilfe ist als Sozialhilfeleistung einkommens- und vermögensabhängig.
Bitte nehmen Sie zur Vereinbarung eines Termins Kontakt zu den Sachbearbeitenden auf.
Sie sind nicht krankenversichert.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Finanzielle Hilfen und Soziales
-
- Rathausplatz 1
- 32052 Herford
-
- Telefon:
05221 189-0 - Fax:
05221 189-850
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Jonischkait
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05221 189-422
-
Frau Vehmeyer
Sachbearbeitung A-K- Telefon:
- 05221 189-6115
-
Frau Orto
Sachbearbeitung L-Z- Telefon:
- 05221 189-447