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Lernmittelbefreiung

Beratung

Beschreibung

Den Schülerinnen und Schülern werden die notwendigen Schulbücher zur Verfügung gestellt. Die Erziehungsberechtigten haben 1/3 des Gesamtbetrages als Eigenanteil zu tragen (§ 96 Schulgesetz NRW).

Von der Zahlung des Eigenanteils sind in Herford folgende Personenkreise befreit:

  • Bezieherinnen/Bezieher von Arbeitslosengeld II/SGB II/SGB XII
  • Bezieherinnen/Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Bezieherinnen/Bezieher von Leistungen nach § 6a Bundeskindergeldgesetz

Zur Klärung der Angelegenheit können Sie Kontakt mit der verantwortlichen Stelle aufnehmen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen