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Lernmittelbefreiung
Beschreibung
Den Schülerinnen und Schülern werden die notwendigen Schulbücher zur Verfügung gestellt. Die Erziehungsberechtigten haben 1/3 des Gesamtbetrages als Eigenanteil zu tragen (§ 96 Schulgesetz NRW).
Von der Zahlung des Eigenanteils sind in Herford folgende Personenkreise befreit:
- Bezieherinnen/Bezieher von Arbeitslosengeld II/SGB II/SGB XII
- Bezieherinnen/Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Bezieherinnen/Bezieher von Leistungen nach § 6a Bundeskindergeldgesetz
Zur Klärung der Angelegenheit können Sie Kontakt mit der verantwortlichen Stelle aufnehmen.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Abteilung Bildung und Sport
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- Rathausplatz 1
- 32052 Herford
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- Telefon:
05221 189-0 - Fax:
05221 189-533 - E-Mail:
bildung@herford.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Heimsath
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05221 189-344