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Schiedswesen

Kurzbeschreibung

 

Die Tätigkeit von Schiedspersonen umfasst die außergerichtliche bzw. vorgerichtliche Streitschlichtung sowohl in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten als auch in den Strafsachen, für die Schiedspersonen schlichtend tätig sind:

  • kleine Meinungsverschiedenheiten
  • Ärger mit Vermietern
  • Hausfriedensbruch
  • Nachbarschaftsstreitigkeiten
  • Beleidigung
  • Körperverletzung
  • Bedrohung
  • Sachbeschädigung

Die Palette der Möglichkeiten der vorgerichtlichen Streitschlichtung durch Schiedsfrauen und –männer ist umfangreich und sehr bürgerfreundlich. Jede Bürgerin und jeder Bürger sollte sich daher überlegen, ob die Streitschlichtung und damit der Weg zum Schiedsamt in den zulässigen Fällen nicht der bessere Weg ist. Denn kommt es zum Vergleich, spart man zumindest viel Nerven, Zeit und Geld. Auch wenn die Streitschlichtung erfolglos bleiben sollte, ist weiterhin der Weg zu den ordentlichen Gerichten offen.

Beschreibung

Das Schiedsamt ist ein Ehrenamt. Es wird von Schiedsfrauen und –männern wahrgenommen, die für die Dauer von 5 Jahren vom Rat der Stadt gewählt und nach der Wahl von der Leitung des Amtsgerichts bestätigt werden.

Das Stadtgebiet Herford ist in drei Schiedsamtsbezirke aufgeteilt:

Schiedsamtsbezirk I - Radewig, Laar, Diebrock, Herringhausen und Eickum

Frau Anke Stockhausen
Scharnhorststraße 11
32052 Herford

Telefon: 0151 1553 4889

Schiedsamtsbezirk II - Altstadt, Elverdissen und Stedefreund

Herr Joachim Siedler
Lübberlindenweg 25
32049 Herford

Telefon: 05221 25 782

Schiedsamtsbezirk III - Neustadt, Falkendiek und Schwarzenmoor

Herr Bernd Auktuhn
Lübberlindenweg 21
32049 Herford

Telefon: 05221 24 670

Eine Übersicht zu welchem Bezirk Sie gehören finden Sie rechts an der Seite unter Downloads.

Die Durchführung der außergerichtlichen Streitschlichtung ist Aufgabe der von den Landesjustizverwaltungen anerkannten Gütestellen. In allen Landeskommunen gibt es die Schiedsämter.

Weitere Informationen zum Schiedsamt erhalten Sie unter www.schiedsamt.de. Unter www.streitschlichtung.nrw.de sind neben den Schiedsämtern auch die anerkannten Gütestellen und sonstigen Schlichtungsstellen im Land Nordrhein-Westfalen abrufbar.

Sofern Sie die Dienste der Schiedsperson in Anspruch nehmen möchten, kontaktieren Sie diese bitte telefonisch bzw. per E-Mail zwecks Besprechung des Sachverhalts und ggf. Vereinbarung eines Gesprächstermins. Das weitere Schiedsverfahren wird durch die Schiedsperson in eigener Zuständigkeit durchgeführt.

Die Hansestadt Herford unterstützt die Schiedspersonen lediglich in Verwaltungsfragen und kann ggf. bei der Kontaktaufnahme behilflich sein.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen