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Hund steuerlich anmelden / abmelden

Online-Antragsassistent Online-Terminvergabe

Kurzbeschreibung

Für diesen Onlinedienst benötigen Sie im Digitalportal ein persönliches Nutzerkonto. Sobald Sie das Antragsformular öffnen, gelangen Sie auf die Seite der BundID.

Haben Sie sich schon registriert, dann melden Sie sich bitte einfach wie gewohnt an. Andernfalls haben Sie die Möglichkeit ein BundID-Konto in wenigen Minuten zu erstellen.

Beschreibung

Sobald Sie einen Hund im Gebiet der Hansestadt Herford halten, müssen Sie diesen innerhalb von 14 Tagen zur Hundesteuer an­melden / abmelden. Die Hundesteuer muss der oder die Hunde­halter*in zahlen.

Zur Anmeldung / Abmeldung Ihres Hundes nutzen Sie bitte das Anmelde- / Abmeldeformular, das Sie rechts als Onlinedienstleistung oder auch als Download finden. Nähere Informationen zur Steuer­pflicht finden Sie in unserer Hundesteuer­satzung

Hier geht es zum Datenschutzinformationsblatt

Befreiung der von in Deutschland ansässigen Tierschutzvereinen übernommenen Hunde:

Hunde, die ab 01.07.2019 von einem gemeinnützigen Tierschutzverein übernommen wurden, können für 24 Monate ab Übernahme von der Hundesteuer befreit werden, wenn der jetzige Halter nicht der Vorbesitzer war.

Voraussetzungen
Bestätigung des Tierschutzvereins: Der/Die Hund/e wurde/n von einem gemeinnützigen Tierschutzverein übernommen (Vertrag oder ähnliches ist in Kopie beigefügt).
Der jetzige Halter war nicht der Vorbesitzer.
Die Gemeinnützigkeit des Vereins ist durch das zuständige Finanzamt bestätigt worden und in Kopie beigefügt

Sie brauchen keine Unterlagen mitzubringen; die Anmeldung / Abmeldung kann direkt in der Steuerabteilung (Schillerstraße 17, 3 Etage) (Elsbach II) vorgenommen werden.

Für eine Befreiung von der Hundesteuer werden folgende Unterlagen benötigt:

  • bei einer Schwerbehinderung des Halters wird der Ausweis mit einem der folgenden Merkzeichen “B,BL,aG,H,Gl“ benötigt
  • für eine Befreiung von 24 Monaten ab Übernahme des Hundes von einem nach deutschem Recht gemeinnützigen Tierschutzverein werden Kopien des Abgabevertrags und der Bestätigung des zuständigen Finanzamts über die Gemeinnützigkeit des Tierschutzvereins benötigt

Für eine Ermäßigung von der Hundesteuer wird eine Kopie des Bescheides über Hartz IV, Leistungen nach dem SGB XII oder Grundsicherung benötigt.

Voraussetzungen
Bestätigung des Tierschutzvereins: Der/Die Hund/e wurde/n von einem gemeinnützigen Tierschutzverein übernommen (Vertrag oder ähnliches ist in Kopie beigefügt).
Der jetzige Halter war nicht der Vorbesitzer.
Die Gemeinnützigkeit des Vereins ist durch das zuständige Finanzamt bestätigt worden und in Kopie beigefügt

Ihre Anmeldung und die ggfl. erforderlichen Unterlagen können Sie direkt als Onlinedienstleistung übermitteln oder das ausgefüllte Formular mit entsprechenden Anlagen mit der Post übersenden.

Die Hundesteuer beträgt pro Jahr:

  • 80,00 Euro wenn Sie nur einen Hund halten,
  • 95,00 Euro pro Hund wenn Sie zwei Hunde halten,
  • 110 Euro pro Hund sofern Sie drei oder mehr Hunde halten.