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Stadtwappen: Verwendung und Genehmigung

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Kurzbeschreibung

 

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Beschreibung

Die Hansestadt Herford führt das Stadtwappen in Folge königlicher Verleihung vom 1. November 1899. Das Wappen ist in analoger Anwendung des §14 GO NRW als Teil des Namens der Gemeinde rechtlich geschützt.
Führung und Gebrauch des Stadtwappens sind der Hansestadt Herford vorbehalten. Die unbefugte Verwendung durch Dritte ist verboten. Unter dieses Verbot fallen auch Abbildung oder Darstellung des Wappens, welche zu Verwechslungen mit dem Stadtwappen führen können.

Die Hansestadt Herford kann die Unterlassung des Gebrauchs des Stadtwappens durch Dritte verlangen und die unbefugte Benutzung mit einer Geldbuße ahnden.

  • Wer das Wappen der Hansestadt Herford verwenden möchte, benötigt dafür eine spezielle Genehmigung der Stadtverwaltung Herford.
  • Die Genehmigung muss vor der beabsichtigten Verwendung des Stadtwappens eingeholt werden.
  • Anträge auf Genehmigung der Verwendung des Stadtwappens sind schriftlich einzureichen.

Nicht genehmigungspflichtig ist das bloße Zitieren des Wappens in Büchern oder Aufsätzen. Auch die Nutzung des Wappens für heraldische wissenschaftliche Zwecke ist genehmigungsfrei.

Beschreibung des Stadtwappens:

In goldenem Schilde ein roter gotischer Torbau mit offenem Tor, in dem ein aufrechter schwarzer Schlüssel steht; auf der Giebelspitze des Tors ein rotes Kreuz, flankiert von zwei Fahnen, die linke rot-silbern, die rechte schwarz-silbern, an langen roten Stangen.

Dieses Wappen führt die Stadt infolge königlicher Verleihung vom 1. November 1899. Das Bild ist dem ältesten Siegel der Altstadt entnommen, das zuerst aus dem Jahre 1231 mit der Umschrift: Sigillum civium Hervordensium überliefert ist und seither mit geringen Abweichungen ununterbrochen beibehalten wurde (vergleiche Westfälische Siegel Band II T. 69 Nr. 3 und 4, T 91 Nr. 1, 2, 3, und von der Neustadt  T 69 Nr. 5 und 6).

Daneben führte die Stadt als Wappen wohl auch das der Abtei Herford, einen roten Balken in silbernem Schilde.
Der Schlüssel im Torbogen, dem wir schon bei zahlreichen Stadtwappen des Regierungsbezirks Arnsberg (vergleiche oben Brilon, Hallenberg, Schmallenberg, Soest, Werl) begegnet sind, ist das Symbol des Heiligen Petrus, des Stiftsheiligen von Kurköln , dem die Stadt unterstand. Auf Kurköln weist auch die schwarz-weiße Fahne hin, während die andere die Farben der Reichsabtei Herford enthält.

Die Nutzung des Stadtwappens ist kostenfrei. Verwaltungskosten abhängig von der Art, der Dauer und dem wirtschaftlichen Wert der Verwendung können anfallen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen