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Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Online-Terminvergabe

Kurzbeschreibung

 

Dieser Dienst wird vom Bundesamt für Justiz angeboten. Wenn Sie diese Dienstleistung online beantragen möchten, werden Sie im nächsten Schritt auf das Portal des Bundeamtes für Justiz weitergeleitet. Auf dem Portal müssen Sie sich mit ihrem elektronischen Personalausweis anmelden.

Beschreibung

Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann auch bei der Bürgerberatung beantragt werden.

Bitte buchen Sie über die Online Terminvergabe einen Termin in der Bürgerberatung.

  • Auskunft über eine Person:
    Sie müssen die Empfängeradresse der Behörde für die die Auskunft benötigt wird angeben.
  • Auskunft über eine Firma
    Ein Auszug aus dem Handelsregister muss vorgelegt werden.
    Der Antragsteller muss für die Firma vertretungsberechtigt sein.

Bei persönlicher Vorsprache:

  • Personalausweis oder Reisepass,
  • eventuell Vertretungsvollmacht

Bei der Online-Beantragung:

  • elektronischen Personalausweis
  • Smartphone mit NFC Funktion
  • die Software "AusweisApp2" für den Verbindungsaufbau

Ein Antragsvordruck ist bei der persönlichen Vorsprache nicht auszufüllen. Im Online-Portal werden Sie mit einem Antragsassistenten durch die Dienstleistung geführt.

Die Gebühr beträgt 13,00 €, die Auskunft wird vom Bundesamt für Justiz -Bundeszentralregister- per Post entweder an den Antragsteller oder an die Empfängeradresse einer Behörde gesandt.

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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen