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Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen

Wirtschafts-Service-Portal NRW

Kurzbeschreibung

 

Dieser Dienst wird vom Land Nordrhein-Westfalen angeboten. Wenn Sie diese Dienstleistung online beantragen möchten, werden Sie im nächsten Schritt auf ein Themenportal vom Land Nordrhein-Westfalen weitergeleitet.

Im Rahmen der Digitalisierung des Landes NRW wird das Servicekonto.NRW zum 30. Juni 2024 abgeschaltet.͏‌

Seit dem 22.04.2024 ist es nicht mehr möglich Neuanträge über das Servicekonto.NRW einzureichen, ebenso ist eine Neuregistrierung nicht mehr möglich. Benutzen Sie hierfür bitte ab sofort die BundID.

Beschreibung

Beispiele für eine Sondernutzung:

  • Aufstellen von Waren- und Informationsständen;
  • Anbringen von Plakaten;
  • Betrieb von Außengastronomie;
  • Einrichten von privaten Baustellen auf öffentlicher Fläche;
  • Gehwegüberfahrten (Bordsteinabsenkungen);
  • Auch für die Nutzung des Luftraums über der Straße müssen Sie eine Genehmigung beantragen (z.B. für Werbeanlagen).

Eine Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche über die erteilte Erlaubnis hinaus oder eine Nutzung ohne Erlaubniss, stellt gemäß § 59 Straßen- und Wegegesetz NRW eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Die zuständige Stelle kann, je nach Art der Sondernutzung, Unterlagen und Nachweise verlangen, zum Beispiel:

  • Ein Ausweisdokument
  • Einen Lageplan (maßstabsgetreu)
  • Gaststättenerlaubnis für Außengastronomie
  • Bei Plakatierung: Entwurf des Plakats (außer Wahlplakate)
  • Sonstige, spezifisch für einzelne Kommunen erforderliche Unterlagen

Bitte achten Sie darauf, den Antrag rechtzeitig vor Beginn der Sondernutzung zu stellen.
In der Regel reichen ca. zwei Wochen aus. 

Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.
Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen z.B. Fußgängerinnen und Fußgänger, die Straße übermäßig verschmutzen oder das Stadtbild beeinträchtigen.


Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid. Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

Erst nach der Zahlung der Gebühren können Sie den Bescheid im Wirtschafts-Service-Portal.NRW herunterladen.

Die Gebühren richten sich nach der Gebührensatzung der jeweiligen Kommune für Sondernutzungen. Sie berücksichtigt unter anderem Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße und das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers oder der Antragstellerin.

Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass im Falle von Straßensondernutzungserlaubnissen innerorts manche Kommunen zusätzlich zur Verwaltungsgebühr die Hinterlegung einer Kaution verlangen. Auch die Vereinbarung von monatlichen Zahlungen ist in bestimmten Fällen üblich. Sollte dies zutreffen, wird sich die zuständige Stelle mit Ihnen in Verbindung setzen.

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Zuständige Einrichtungen