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Dienstleistungsinformationen
Fischereischein ausstellen
Der Antrag zur Ausstellung eines Fischereischeines ist online nicht möglich.
Ein Fischereischein ist Voraussetzung, um angeln zu dürfen. Er wird Personen erteilt, die die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben. Die Fischerprüfung wird vor der unteren Fischereibehörde (Kreis Herford) abgelegt. Voraussetzungen, um für die Prüfung zugelassen zu werden: Mindestalter 13 Jahre, Wohnort im Gebiet des Kreises Herford und Antragstellung spätestens 1 Monat vor der Prüfung.
Die Termine für die Fischereiprüfung (Frühjahr und Herbst) werden jeweils Anfang des Jahres öffentlich bekannt gegeben.
Die Beantragung ist persönlich möglich.
- 5-Jahresfischereischein 48 €
- 1-Jahresfischereischein 16 €
- Jugendfischereischein 8 €
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
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Zuständige Einrichtung
- Bürgerberatung
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- Rathausplatz 1
- 32052 Herford
-
- Telefon:
05221 189-810 - Fax:
05221 189-820 - E-Mail:
buergerberatung@herford.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Zimmermann
Teamleitung- Telefon:
- 05221 189-810