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Handwerkerparkausweis
Beschreibung
Ein Handwerkerparkausweis kann von Handwerks- und sonstigen Betrieben beantragt werden, wenn sie Reparatur- und Montagearbeiten durchführen und dazu
- Service- und Werkstattfahrzeuge mit einer festen Firmenaufschrift einsetzen und
- schweres oder umfangreiches Material oder Werkzeug transportieren.
Sonstige Betriebe, die einen Handwerkerparkausweis erhalten können, sind zum Beispiel
- Betriebe des Garten- und Landschaftsbaus und
- Hausmeisterdienste mit besonderem Gerät.
Betriebe, die reine Ladetätigkeiten ausführen, erhalten keinen Handwerkerparkausweis.
Wenn Sie Ihren Betriebsitz in Bünde, Herford oder Löhne haben, beantragen Sie den Handwerkerparkausweis im jeweiligen Rathaus. Ansonsten schicken Sie Ihren Antrag an das Straßenverkehrsamt in Kirchlengern. Sie brauchen nicht persönlich vorbeizukommen, der Antrag kann schriftlich gestellt werden.
Wozu berechtigt der Handwerkerparkausweis?
Der Handwerkerparkausweis gilt im Regierungsbezirk Detmold (auf Antrag auch in ganz Nordrhein-Westfalen). Mit der Genehmigung dürfen Sie mit Ihren Fahrzeugen an folgenden Stellen parken, während Sie die Handwerkerdienste durchführen:
- im eingeschränkten Haltverbot oder in Haltverbotszonen,
- an Parkuhren und Parkscheinautomaten, ohne Gebühren zu entrichten oder die Parkhöchstdauer zu beachten und auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht,
- auf Bewohnerparkplätzen.
- Kopie der Handwerkskarte (bei persönlicher Vorsprache kann auch das Original vorgelegt werden)
- Kopie der Gewerbeanmeldung
Geltungsdauer
Der Handwerkerparkausweis ist ein Jahr gültig.
Kann ich die Parkberechtigung für alle Fahrzeuge meines Firmenfuhrparks benutzen?
Die Genehmigung ist übertragbar auf jedes Fahrzeug, das zum Fuhrpark Ihres Betriebes gehört. Sie wird hinter die Frontscheibe gelegt und gilt damit nur für das jeweils genutzte Fahrzeug. Wenn Sie mehrere Fahrzeuge gleichzeitig einsetzen, benötigen Sie entsprechend viele Originale, die in den jeweiligen Fahrzeugen ausgelegt werden müssen.
- Genehmigung im Stadtgebiet Herford: 135,00 Euro
- Genehmigung im Regierungsbezirk Detmold: 135,00 Euro
- Genehmigung in Nordrhein-Westfalen: 270,00 Euro
Nach Einreichung des Antrages bekommen Sie, durch die zuständige Stelle den Handwerkerparkausweis mit einem Gebührenbescheid zugesandt. Nach Erhalt des Bescheides können Sie bequem unter Angabe des zugewiesenen Kassenzeichens die Gebühr auf das im Gebührenbescheid angegebene Konto überweisen.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Verkehr
-
- Rathausplatz 1
- 32052 Herford
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- Fax:
05221 189-296 - E-Mail:
svb@herford.de
- Fax:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Schmalhorst
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05221 189-327