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Bioabfallbehälter - Befreiung vom Anschluss- & Benutzungszwang
Kurzbeschreibung
Beschreibung
Hinweise zur Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang an die Biotonne:
Nach § 11 der Satzung über die Abfallentsorgung in der Hansestadt Herford vom 12.12.2017 in der zur Zeit geltenden Fassung kann eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für den Bioabfallbehälter im Einzelfall von der Stadt erteilt werden:
- soweit und solange auf dem eigenen Grundstück nachweislich kompostiert wird
- und die Grundstücksgröße und –beschaffenheit eine Verwertung des Kompostes auf diesem Grundstück zulässt.
Die satzungsgemäße Eigenkompostierung schließt somit auch die Verwertung des Kompostes auf dem eigenen Grundstück ein.
Dabei liegt es in Ihrem Interesse, dass die Aufbringung des Kompostmaterials nicht zu einer Überdüngung Ihres Gartens führt.
Eine satzungsgemäße Verwertung ist gewährleistet, wenn zur Verteilung des fertigen Kompostmaterials eine nutzbare Fläche (Rasenflächen zählen nicht dazu) in ausreichendem Maße zur Verfügung steht.
Außerdem darf eine Kompoststelle nicht das Wohl der Allgemeinheit beeinträchtigen.
Die Beantragung ist persönlich oder online möglich. Für die Onlinebeantragung nutzen Sie bitte unseren Antragsassistenten (siehe unter „Onlinedienstleistung“).
Im Anschluss daran wird die Befreiung für die Dauer von 4 Jahren erteilt. Eine Nichteinhaltung der Anforderungen führt jederzeit zu einem Widerruf der Befreiung.
Mit der ordnungsgemäßen und schadlosen Eigenkompostierung sind daher folgende weitere Anforderungen verbunden:
Die Lage des Komposthaufens im Garten ist so zu wählen, dass keine Belästigung der Grundstücksnachbarn eintritt.
Speisereste auf dem Komposthaufen führen zur Geruchsbildung und können Ratten und Mäuse anlocken.
Daher sind Speisereste
a) bei der Eigenkompostierung zu vermeiden oder
b) so tief in den Komposthaufen einzuarbeiten bzw. mit Erde abzudecken, dass keine Gerüche entstehen oder
c) in einem geeigneten separaten Schnellkomposter zu kompostieren.
Die Beachtung der vorgenannten Anforderungen kann jederzeit unangemeldet, auch mehrfach, durch Beauftragte der Stadt Herford überprüft werden. Die Beauftragten der Stadt Herford haben das Recht, zur Durchführung der Kontrollen das Grundstück zu betreten.
Für die Bearbeitung des Befreiungsantrages wird eine Gebühr in Höhe von 26,00 € erhoben.
Die zu bezahlende Gebühr wird Ihnen mittels Bescheid zugestellt.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Gebührenhaushalte, Abfallbeseitigung, Straßenreinigung
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- Auf der Freiheit 21
- 32052 Herford
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- Fax:
05221 189-691 - E-Mail:
abfall@herford.de
- Fax:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Dibowski
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05221 189-580