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Aufenthaltserlaubnis beantragen

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Kurzbeschreibung

 

Wenn Sie nach Deutschland einreisen und sich in Deutschland aufhalten wollen, benötigen Sie grundsätzlich einen Aufenthaltstitel. Der Aufenthaltstitel ist die Erlaubnis für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland.

Beschreibung

Sie erhalten einen Aufenthaltstitel grundsätzlich nur zu einem bestimmten Zweck. Die Zwecke sind im Aufenthaltsgesetz festgelegt.
Folgende übergeordnete Aufenthaltszwecke sieht das Gesetz vor:


•           Ausbildung
•           Erwerbstätigkeit
•           völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe
•           Familiennachzug
•           besondere Aufenthaltsrechte


Ein Visum wird für die Einreise nach Deutschland benötigt.
Es wird bei der Botschaft oder dem Konsulat im Ausland beantragt. Ein Aufenthaltstitel wird für einen längeren Aufenthalt in Deutschland benötigt und bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland beantragt

Die konkrete Rechtsgrundlage ist abhängig von dem konkreten Aufenthaltstitel

Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt von den jeweils geltenden Voraussetzungen ab. Maßgeblich ist also, welchen Aufenthaltstitel zu welchem Aufenthaltszweck Sie beantragen.

Zu den Lieferungsfristen durch die Bundesdruckerei von ca. drei bis vier Wochen kommen häufig weitere Bearbeitungsfristen, wenn die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit oder die Stellungnahme einer anderen Behörde erforderlich ist. Wenn Sie bereits im Besitz eines Aufenthaltstitels sein sollten, ist es daher ratsam, sich ca. 6 Wochen vor Ablauf an die Ausländerbehörde zu wenden.

Die Gebühren für die Erteilung eines Aufenthaltstitels betragen zwischen 60,00 Euro und 250,00 Euro. In bestimmten Fällen sind Ausländer von der Gebühr befreit oder es kann von ihr abgesehen werden (§§ 44 ff. der Aufenthaltsverordnung).