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Schwerbehinderung: Feststellung und Ausweis beantragen

Online-Antragsassistent Online-Terminvergabe

Beschreibung

Zuständig für die Feststellung des Grades der Behinderung ist der Kreis Herford

wenn es darum geht:

  • die Schwerbehinderteneigenschaft beziehungsweise den Grad der Behinderung neu festzustellen,
  • Schwerbehindertenausweise auszustellen und
  • die sogenannten Merkzeichen über gesundheitliche Beeinträchtigungen im Schwerbehindertenausweis einzutragen.

Für die Hansestadt Herford
Sollten Sie Unterstützung beim Ausfüllen des Antrages benötigen, helfen Ihnen die Kolleginnen des Büros für Behinderten- und Seniorenfragen der Stadt Herford weiter. Wir geben den Antrag an den Kreis Herford (Versorgungsamt) weiter.

An den Kreis Herford wenden Sie sich bitte über diesen Link

Der Antrag wird beim Kreis Herford bearbeitet.

Nur die Verlängerung des Schwerbehindertenausweise im alten Format (Papier) kann im Büro für Behinderten- und Seniorenfragen vorgenommen werden.
Die Ausweise im Scheckkartenformat werden nicht verlängert sondern beim Kreis Herford neu ausgestellt. 

Vereinbaren Sie gern einen Termin mit dem Behinderten- und Seniorenbüro über die Online-Terminvergabe

Verlängerung des Schwerbehindertenausweises:

  • der bisherige Schwerbehindertenausweis
  • eine Vollmacht, sofern die Verlängerung nicht persönlich beantragt werden kann.

 

Neuausstellung, weil keine Verlängerungsfeld mehr frei ist oder von Papier- in Scheckkartenformat gewechselt werden soll

  • der bisherige Schwerbehindertenausweis
  • eine Vollmacht, sofern die Verlängerung nicht persönlich beantragt werden kann.
  • Lichtbild 

Der Erst- oder Änderungsantrag sowie der Antrag auf Neuausstellung wird an den Kreis Herford (Telefon: 05221 13-1230) zur Bearbeitung weitergeleitet.