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Schwerbehinderung: Feststellung und Ausweis beantragen
Beschreibung
Zuständig für die Feststellung des Grades der Behinderung ist der Kreis Herford
wenn es darum geht:
- die Schwerbehinderteneigenschaft beziehungsweise den Grad der Behinderung neu festzustellen,
- Schwerbehindertenausweise auszustellen und
- die sogenannten Merkzeichen über gesundheitliche Beeinträchtigungen im Schwerbehindertenausweis einzutragen.
Für die Hansestadt Herford
Sollten Sie Unterstützung beim Ausfüllen des Antrages benötigen, helfen Ihnen die Kolleginnen des Büros für Behinderten- und Seniorenfragen der Stadt Herford weiter. Wir geben den Antrag an den Kreis Herford (Versorgungsamt) weiter.
An den Kreis Herford wenden Sie sich bitte über diesen Link
Der Antrag wird beim Kreis Herford bearbeitet.
Nur die Verlängerung des Schwerbehindertenausweise im alten Format (Papier) kann im Büro für Behinderten- und Seniorenfragen vorgenommen werden.
Die Ausweise im Scheckkartenformat werden nicht verlängert sondern beim Kreis Herford neu ausgestellt.
Vereinbaren Sie gern einen Termin mit dem Behinderten- und Seniorenbüro über die Online-Terminvergabe
Verlängerung des Schwerbehindertenausweises:
- der bisherige Schwerbehindertenausweis
- eine Vollmacht, sofern die Verlängerung nicht persönlich beantragt werden kann.
Neuausstellung, weil keine Verlängerungsfeld mehr frei ist oder von Papier- in Scheckkartenformat gewechselt werden soll
- der bisherige Schwerbehindertenausweis
- eine Vollmacht, sofern die Verlängerung nicht persönlich beantragt werden kann.
- Lichtbild
Der Erst- oder Änderungsantrag sowie der Antrag auf Neuausstellung wird an den Kreis Herford (Telefon: 05221 13-1230) zur Bearbeitung weitergeleitet.
Onlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtungen
- Büro für Behinderten- und Seniorenfragen
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- Rathausplatz 1
- 32052 Herford
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- Fax:
05221 189-866
- Fax:
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Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Hasenstein-Ellinghaus
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05221 189-268