BIS: Suche und Detail

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Online-Terminvergabe

Beschreibung

Personen, die keinen verfestigten Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik Deutschland haben, erhalten finanzielle Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), wenn sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften sicherstellen können. 

Personen, die keinen verfestigten Aufenthaltsstatus (ein kurzer oder vorübergehender Aufenthalt) in der Bundesrepublik Deutschland haben, erhalten finanzielle Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), wenn sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften sicherstellen können. Zusätzlich werden im Bedarfsfall Hilfen bei Krankheit gewährt, sofern keine anderweitige Krankenversicherung besteht. Das AsylbLG ist rechtliche Grundlage für Leistungen an

  • Asylbewerber im laufenden Asylverfahren,
  • abgelehnten Asylbewerber, die aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen nicht in ihre Herkunftsgebiete zurückgeführt werden können
  • sonstige ausreisepflichtige Personen, die sich mit abgelaufenem Aufenthaltsstatus oder ganz ohne ausländerrechtliche Erlaubnis in Deutschland aufhalten.

Eine pauschalierte Angabe der Bearbeitungsdauer ist nicht möglich.

Gebühren fallen nicht an.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen