BIS: Suche und Detail

Sorgerecht beurkunden

Beschreibung

Wenn Sie als Eltern eines gemeinsamen Kindes nicht miteinander verheiratet sind, ist nur die Mutter sorgeberechtigt. Durch eine gemeinsame Sorgeerklärung oder eine abweichende gerichtliche Entscheidung hinsichtlich des Sorgerechts steht Ihnen die gemeinsame elterliche Sorge zu.

Möchten Sie gemeinsam sorgeberechtigt sein, muss dies gegenüber dem Jugendamt öffentlich beurkundet werden. Die Sorgeerklärung kann auch schon vor der Geburt Ihres Kindes abgegeben werden.

Voraussetzung dafür ist, dass zuvor die Vaterschaft anerkannt wurde.

Nach der Abgabe der Sorgeerklärung kann die elterliche Sorge nur duch eine Entscheidung des Familiengerichts geändert werden.

 

Was bedeutet Sorgerecht?

Das Sorgerecht dient dem Schutz des minderjährigen Kindes und begründet die Pflicht und Befugnis, Entscheidungen für das Kind zu treffen.

Die persönliche Sorge umfasst die Personensorge und die Vermögenssorge des Kindes.

  • die Personensorge umfasst alle Angelegenheiten, welche das Kind direkt betreffen. Beispielsweise die Pflege, Erziehung und das Aufenthaltsrecht des Kindes. Dabei steht immer die Pflicht der Eltern im Vordergrund, zum Wohl des Kindes zu handeln.
  • die Vermögenssorge beinhaltet die Verpflichtung der Eltern, das Vermögen des Kindes zu verwalten und zu vermehren.
  • Personalausweis oder Reisepass beider Elternteile

  • Nachweis der Vaterschaft durch eine Vaterschaftsanerkennungsurkunde

  • Geburtsurkunde des Kindes
    Geburtsnachweis vom Krankenhaus oder Mutterpass im Falle der Beurkundung vor der Geburt des Kindes

 

Das Kind muss zum Zeitpunkt der Abgabe der Sorgeerklärung noch minderjährig sein.

  • Die Eltern sind nicht miteinander verheiratet.
  • Nachweis der Vaterschaftsanerkennung.
  • Das Kind muss noch nicht geboren sein, es muss aber gezeugt sein.
  • Das Kind muss noch minderjährig sein.
  • Eine Gerichtsentscheidung zur elterlichen Sorge wurde bisher nicht getroffen.
  • Die Eltern müssen persönlich erscheinen.

Bei einer Beurkundung durch das Jugendamt fallen keine Kosten an.