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Übermittlungssperren einrichten

Online-Terminvergabe

Kurzbeschreibung

 

Für diesen Onlinedienst benötigen Sie im Digitalportal ein persönliches Servicekonto. Sobald Sie das Antragsformular öffnen, gelangen Sie auf die Seite des Servicekontos NRW.

Haben Sie sich schon registriert, dann melden Sie sich bitte einfach wie gewohnt an. Andernfalls haben Sie im Servicekonto NRW die Möglichkeit ein solches Konto in wenigen Minuten zu erstellen.

Beschreibung

Mit "Übermittlungssperren" können Sie das Übermitteln Ihrer Meldedaten an bestimmte Institutionen ausschließen.

Folgende Übermittlungssperren können Sie hier online bei Ihrer Meldebehörde einrichten:

  • Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften
  • Auskünfte an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen
  • Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen
  • Auskünfte an Adressbuchverlage
  • Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr

Die Übermittlungssperren werden nur für diesen Wohnsitz eingerichtet. Wenn Sie eine Datenübermittlung für alle Wohnsitze ausschließen wollen, müssen Sie die Übermittlungssperren bei den entsprechenden Meldebehörden einrichten.

Das Einrichten von Übermittlungssperren ist kostenfrei.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen