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Melderegisterauskunft
Kurzbeschreibung
Beschreibung
Melde- oder Archivauskünfte können nur persönlich oder schriftlich beantragt werden.
Eine Auskunft ist nur möglich, wenn die Identität der Person, über die eine Auskunft begehrt wird, eindeutig festgestellt werden kann auf Grund der in der Anfrage mitgeteilten Angaben.
ggf. ein schriftlicher Antrag
Nach Ziffer 5 der Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.07.2001 (AVerwGebONRW) in der zur Zeit geltenden Fassung sind für Melderegisterauskünfte ab dem 16.07.2016 folgende Gebühren zu erheben:
- einfache Melderegisterauskunft gem. § 44 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes vom 03. Mai 2013
(BGBl. I S.1084) in der jeweils gültigen Fassung (BMG)
je Betroffenen 11,00 € - erweiterte Melderegisterauskunft gem. § 45 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes vom 03. Mai 2013
(BGBl. I S.1084) in der jeweils gültigen Fassung (BMG)
je Betroffenen 15,00 € - Melderegisterauskunft, deren Erteilung einen größeren Verwaltungsaufwand erforderlich macht, insbesondere Rückgriff in nach § 13 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes vom 03. Mai 2013 (BGBl. I S.1084) in der jeweils gültigen Fassung (BMG) gesondert aufzubewahrende Bestände
je Betroffenen 30,00 € - Melderegisterauskunft, für die örtliche Ermittlungen erforderlich sind
je Betroffenen 70,00 €
giropay
Kreditkarten
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bürgerberatung
-
- Rathausplatz 1
- 32052 Herford
-
- Telefon:
05221 189-810 - Fax:
05221 189-820 - E-Mail:
buergerberatung@herford.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Zimmermann
Teamleitung- Telefon:
- 05221 189-810