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Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Online-Antragsassistent

Kurzbeschreibung

 

Dieser Dienst wird vom Land Nordrhein-Westfalen angeboten. Wenn Sie diese Dienstleistung online beantragen möchten, werden Sie im nächsten Schritt auf ein Themenportal vom Land Nordrhein-Westfalen weitergeleitet. Auf dem Portal müssen Sie sich wie gewohnt mit ihrem Servicekonto.NRW anmelden.

Beschreibung

Die "steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung" kann in allen Fällen erteilt werden, in denen andere Behörden oder Auftraggeber*innen im Rahmen ihrer Entscheidung in Genehmigungs- bzw. Vergabeverfahren auf die steuerliche Zuverlässigkeit der steuerpflichtigen Person abstellen.

Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird zu unterschiedlichen Anlässen, insbesondere für gewerberechtliche Erlaubnisse benötigt, wie etwa

1. der Erteilung einer Gaststättenkonzession,
2. der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis oder
3. der Erteilung öffentlicher Aufträge.

Der Inhalt der Bescheinigung beschränkt sich auf die wertungsfreie Angabe steuerlicher Fakten, wie Zahlungs- und Abgabeverhalten der steuerpflichtigen Person. Die Bescheinigung bezieht sich dabei auf den aktuellen Sachstand unter Berücksichtigung des Verhaltens der antragstellenden Person in der Vergangenheit. Eine Prognose über das zukünftige Verhalten der antragstellenden Person erfolgt insoweit nicht.

Die Wertung des bescheinigten steuerlichen Verhaltens bleibt demjenigen/derjenigen überlassen, der/die die von der steuerpflichtigen Person begehrte Maßnahme treffen soll (z.B. Erteilung einer Gewerbeerlaubnis oder Erteilung von öffentlichen Aufträgen).

Personalausweis, Pass oder amtliches Identitätsdokument

5,00 € für die erste Unbedenklichkeitsbescheinigung

Die Dienstleistung können Sie direkt im Anschluss an den Online Antrag über ePayBL bezahlen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen