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Halteverbotszone/ Platzabsperrung für einen Umzug

Wirtschafts-Service-Portal NRW

Kurzbeschreibung

 

Dieser Dienst wird vom Land Nordrhein-Westfalen angeboten. Wenn Sie diese Dienstleistung online beantragen möchten, werden Sie im nächsten Schritt auf ein Themenportal vom Land Nordrhein-Westfalen weitergeleitet.

Im Rahmen der Digitalisierung des Landes NRW wird das Servicekonto.NRW zum 30. Juni 2024 abgeschaltet.͏‌

Seit dem 22.04.2024 ist es nicht mehr möglich Neuanträge über das Servicekonto.NRW einzureichen, ebenso ist eine Neuregistrierung über das NRW nicht mehr möglich. Benutzen Sie hierfür bitte ab sofort die BundID.

Beschreibung

Wenn Sie umziehen möchten, können Sie eine Ausnahmegenehmigung für das Aufstellen von Haltverbotsschildern vor dem Haus beantragen. Die Haltverbotsschilder sind von Ihnen selbst zu besorgen und müssen mindestens 4 Kalendertage vor dem Umzug aufgestellt werden. Des Weiteren können bei Umzügen Ausnahmegenehmigungen zum Parken z.B. in Fußgängerzonen oder in bereits bestehenden Haltverbotsbereichen beantragt werden.

Bitte achten Sie darauf, den Antrag rechtzeitig vor Beginn der Sondernutzung zu stellen. In der Regel reichen ca. zwei Wochen aus. Eine Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche ohne Genehmigung oder über die erteilte Erlaubnis hinaus stellt gemäß § 59 Straßen- und Wegegesetz NRW eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen