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Veranstaltungserlaubnis nach § 69 GewO (inkl. Wochen- und Spezialmärkte)

Wirtschafts-Service-Portal NRW

Kurzbeschreibung

 

Dieser Dienst wird vom Land Nordrhein-Westfalen angeboten. Wenn Sie diese Dienstleistung online beantragen möchten, werden Sie im nächsten Schritt auf ein Themenportal vom Land Nordrhein-Westfalen weitergeleitet.

Im Rahmen der Digitalisierung des Landes NRW wird das Servicekonto.NRW zum 30. Juni 2024 abgeschaltet.͏‌

Seit dem 22.04.2024 ist es nicht mehr möglich Neuanträge über das Servicekonto.NRW einzureichen, ebenso ist eine Neuregistrierung nicht mehr möglich. Benutzen Sie hierfür bitte ab sofort die BundID.

Beschreibung

In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit, d.h. für die Ausübung der meisten Gewerbe benötigen Sie keine besondere Erlaubnis. Nur in bestimmten Branchen ist abweichend davon eine spezielle Erlaubnis notwendig.

Speziellere Erlaubnisse sind für das Teilnehmen an Veranstaltungen und Wochen-​ und Spezialmärkten notwendig. Sie müssen sowohl Genehmigungen für die Verlängerung der Sperrzeit beantragen als auch für die Teilnahme an Veranstaltungen und Märkten oder für die Durchführung von Veranstaltungen mit Tieren.

Derzeit gibt es für Veranstaltungen in Deutschland keine einheitliche Anzeige- oder Erlaubnispflicht.

Je nach Art der Veranstaltung, gibt es jedoch in verschiedenen Rechtsbereichen (z. B. Baurecht, Immissionsschutzrecht, Lebensmittelrecht, Straßenrecht u.v.m.) separate Anzeige- und Erlaubnispflichten, die ein/e Veranstalter*in beachten muss.

Dieser Assistent soll Sie dabei unterstützen, alle für Ihre Veranstaltung relevanten Belange zu betrachten, um sicherzustellen, dass keine Verfahrensvorschriften übersehen werden. Gleichzeitig erhalten Sie die Möglichkeit, alle notwendigen Anzeigen unmittelbar vorzunehmen bzw. Anträge zu stellen. Hierzu werden zum Abschluss des Assistenten alle von Ihnen angegebenen Daten an die notwendigen Behörden übermittelt. 

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Fragestellungen je nach Art der Veranstaltung, der Lage des Veranstaltungsorts und der erwarteten Besuchszahl recht umfangreich sind. In aller Regel wird es ferner notwendig sein, zusätzliche Nachweise (z. B. einen Lageplan) hochzuladen.

Über den unten hinterlegten Link stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung:

  • Anzeige für das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen 
  • Osterfeuer - Genehmigung        
  • Sperrzeit - Aufhebung   
  • Sperrzeit - Verkürzung 
  • Sperrzeit - Verlängerung             
  • Veranstaltung - Festsetzung

Online Antrag Veranstaltungserlaubnis

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen