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Fliegende Bauten

Wirtschafts-Service-Portal NRW

Kurzbeschreibung

 

Dieser Dienst wird vom Land Nordrhein-Westfalen angeboten. Wenn Sie diese Dienstleistung online beantragen möchten, werden Sie im nächsten Schritt auf ein Themenportal vom Land Nordrhein-Westfalen weitergeleitet.

Im Rahmen der Digitalisierung des Landes NRW wird das Servicekonto.NRW zum 30. Juni 2024 abgeschaltet.͏‌

Seit dem 22.04.2024 ist es nicht mehr möglich Neuanträge über das Servicekonto.NRW einzureichen, ebenso ist eine Neuregistrierung über das NRW nicht mehr möglich. Benutzen Sie hierfür bitte ab sofort die BundID.

Beschreibung

Sie möchten ein Festzelt oder ein Fahrgeschäft aufstellen? Für sogenannte Fliegende Bauten benötigen Sie eine Gebrauchsabnahme der örtlichen Baubehörde, bevor Sie sie aufstellen und in Gebrauch nehmen dürfen.

Fliegende Bauten sind nicht ortsfeste bauliche Anlagen, die wiederholt aufgestellt und zerlegt werden, beispielsweise Fahrgeschäfte und Festzelte, sowie auch Videowände mit einer Höhe von mehr als 5 Metern, Bungeeanlagen, Hüpfburgen von mehr als 5 Meter Höhe.

Die Inbetriebnahme Fliegender Bauten kann von einer Gebrauchsabnahme durch die lokale Bauaufsichtsbehörde abhängig gemacht werden.

Für technisch schwierige Fliegende Bauten sowie Tribünen und Zelte mit mehr als 75 m² Grundfläche benötigen Sie grundsätzlich eine Gebrauchsabnahme durch die zuständige Stelle.

Achter- und Loopingbahnen, schnell laufende oder neuartige Karusselle, Schiffs-, Überschlag- und Riesenschaukeln, Riesenrändern mit mehr als 14 Gondeln, sind als technisch schwierige Fälle einzustufen.

Für die Gebrauchsabnahme benötigen Sie das Prüfbuch mit der Ausführungsgenehmigung.

Bei der Gebrauchsabnahme ist insbesondere zu prüfen,

·       die Übereinstimmung des Fliegenden Baus mit den Bauvorlagen,

·       die Einhaltung der Nebenbestimmungen in der Ausführungsgenehmigung,

·       die Standsicherheit des Fliegenden Baus im Hinblick auf die örtlichen Bodenverhältnisse.

Die Gebrauchsabnahme kann sich auf Stichproben beschränken.

Mängel werden im Prüfbuch vermerkt.

  • Antragsformular
  • Prüfbuch

Die Ausführungsgenehmigung gilt je nach Art der Anlage und Ausführung zwischen einem und 5 Jahren und kann verlängert werden.

Es wird empfohlen, die Genehmigung mindestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu beantragen.

Gültige Ausführungsgenehmigung

EUR 10 - EUR 150

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen