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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Beschreibung
Über die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können Sie finanzielle Unterstützung erhalten. Diese unterstützt Sie dabei, Ihren Lebensunterhalt aufzubringen, und deckt das sozial-kulturelle Existenzminimum ab. Sie ist somit eine Leistung der Sozialhilfe und erfüllt die gleiche Funktion wie die Hilfe zum Lebensunterhalt, jedoch für einen speziellen Personenkreis.
Die Sozialleistung sichert den grundlegenden Lebensunterhalt von:
- älteren Menschen nach Überschreiten der Altersgrenze für die Rente. Personen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, erreichen die Altersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Für Personen, die nach dem 31. Dezember 1946 geboren sind, wird die Altersgrenze sukzessive auf 67 Jahre angehoben.
- dauerhaft voll erwerbsgeminderten Personen nach Vollendung des 18. Lebensjahres.
Wenn Sie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten möchten, benötigen Sie die folgenden Nachweise:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls Meldebestätigung
- Nachweise einer dauerhaft vollen Erwerbsminderung
- Einkommensnachweise, beispielsweise zur Rente, Krankengeld, Kindergeld, Unterhaltszahlungen oder Unterhaltsvorschuss
- Vermögensnachweise, beispielsweise Kontoauszüge und/oder Sparguthaben
- Mietvertrag und nachfolgende Änderungen, insbesondere hinsichtlich der Miethöhe
- Nachweise über Ausgaben, neben Miethöhe und Mietzahlung vor allem Vorauszahlungen und Abrechnungen für Nebenkosten und Heizkosten, Unterlagen über Versicherungsbeiträge
- Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung. Angabe zu Krankenkasse und Versicherungsstatus oder Vertrag über private Kranken- und Pflegeversicherung
Ihr zuständige Behörde sagt Ihnen, bis wann Sie die Unterlagen einreichen müssen. Wenn es Ihnen aus guten Gründen nicht möglich ist, diese Frist einzuhalten, müssen Sie eine Fristverlängerung beantragen. Wenn Sie die Frist nicht einhalten und auch keine Verlängerung beantragen, ist es möglich, dass das Sozialamt die Leistung nicht zahlt.
Dies gilt auch für die Fristen zum Widerspruch. Das heißt, wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind, weil er abgelehnt wurde oder Ihnen die Höhe der Hilfe nicht richtig erscheint, müssen Sie das in einer bestimmten Zeit mitteilen.
Die Grundsicherung soll die folgenden Bereiche abdecken:
- Kosten für den Lebensunterhalt
- Kosten für Unterkunft und Heizung
- Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
- Vorsorgebeiträge
- Mehrbedarf für bestimmte Personengruppen (zum Beispiel, wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G haben)
- Hilfe in Sonderfällen (zum Beispiel Erstausstattung einer Wohnung)
Um die Grundsicherung zu erhalten, müssen Sie einen Antrag beim Sozialamt oder dem Sozialhilfeträger in Ihrer Stadt oder Gemeinde stellen. Sie wird in der Regel für einen Zeitraum von 12 Monaten genehmigt.
Sie können nachweisen, dass Sie den notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig mit Ihrem eigenen Einkommen und Vermögen bezahlen können. Für die Grundsicherung bei Erwerbsminderung haben Sie einen Nachweis der Deutschen Rentenversicherung über eine dauerhafte volle Erwerbsminderung oder sind in einer Werkstatt für behinderte Menschen im Eingangsverfahren, Berufsbildungsbereich oder Arbeitsbereich beschäftigt.
Höhe und Umfang der Grundsicherung sind mit den Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt vergleichbar.
Der Antrag auf Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung ist kostenlos.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Grundsicherung
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- Rathausplatz 1
- 32052 Herford
-
- Telefon:
05221 189-0 - Fax:
05221 189-850 - E-Mail:
grundsicherung@herford.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Herr Schnatwinkel
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05221 189-4142
-
Frau Steffens-Bruelheide
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05221 189-435
-
Frau Frerichs
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05221 189-6124
-
Frau Baumbusch
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05221 189-851
-
Herr Böger
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05221 189-867