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Vergnügungssteuer
Beschreibung
Die Erhebung der Vergnügungssteuer steht nach dem Vergnügungssteuergesetz den Städten und Gemeinden zu.
Der Besteuerung unterliegen unter anderm
- Tanzveranstaltungen gewerblicher Art,
- das Ausspielen von Geld oder Gegenständen in Spielclubs, Spielcasinos oder ähnlichen Einrichtungen,
- das Halten von Musik, Spiel-, Geschicklichkeits- oder ähnlichen Apparaten, die in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen und in Schank- und Speisewirtschaften, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an jedermann zugänglichen Orten aufgestellt sind.
Steuerschuldner ist der Veranstalter beziehungsweise der Aufsteller der vergnügungssteuerpflichtigen Geräte. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserer Vergnügungssteuersatzung.
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Zuständige Einrichtungen
- Team Steuern
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- Schillerstr. 17
- 32052 Herford
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- Fax:
05221 189-685
- Fax:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Johannsmeier
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05221 189-293
-
Herr Knefelkamp
Teamleitung- Telefon:
- 05221 189-287