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Elternzeit

Kurzbeschreibung

 

Dieser Dienst wird vom Kreis Herford angeboten. Wenn Sie diese Dienstleistung beantragen möchten, werden Sie im nächsten Schritt auf das Serviceportal des Kreis Herford weitergeleitet. Auf dem Portal müssen Sie sich wie gewohnt mit ihrem Servicekonto.NRW anmelden.

Beschreibung

In der Elterngeldstelle (Kreis Herford) können Sie sich zur Elternzeit beraten lassen.

Wenn Sie in Elternzeit gehen möchten, sprechen Sie bitte Ihre Arbeitgeberin / Ihren Arbeitgeber an.

Sie müssen die Elternzeit spätestens sieben Wochen vor ihrem Beginn schriftlich von der Arbeitgeberin / dem Arbeitgeber verlangen. Eine Zustimmung ist nicht erforderlich. Mütter und Väter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, haben einen Anspruch auf Elternzeit.

Voraussetzung ist, dass Sie mit dem Kind im selben Haushalt leben, es selbst betreuen und erziehen und während der Elternzeit nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeiten.

Anspruch auf Elternzeit haben Mütter und Väter für jeweils 3 Jahre. Eine verbindliche Festlegung für die ersten 2 Jahre ist erforderlich.

Sie können den Beginn und das Ende Ihrer Elternzeit innerhalb des 3-Jahreszeitraums frei wählen

  • Mutter und Vater können die Elternzeit untereinander aufteilen oder sich abwechseln oder
  • Sie können die gesamte 3-jährige Elternzeit vollständig gleichzeitig nutzen.
  • 24 Monate der Elternzeit können auch bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres übertragen werden.

Die Elterngeldstellen haben bezüglich der Elternzeit nur eine Beratungsfunktion.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen