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Altlasten

Beschreibung

Der sorglose, nahezu leichtfertige Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen und Abfällen während der letzten Jahrzehnte hat dazu geführt, dass heute viele Flächen und Grundstücke so stark belastet sind, dass eine gefahrlose Nutzung als Wohn-, Freizeit oder Gewerbefläche nur eingeschränkt oder gar nicht möglich ist.

Diese Probleme haben zur Erlassung des Bundes-Bodenschutz-Gesetzes (BBodSchG) und des Landes-Bodenschutz-Gesetzes (LbodSchG NRW) geführt, mit deren Inkrafttreten auch die Unteren Bodenschutzbehörden bei Kreisen und kreisfreien Städten eingerichtet wurden.

Die Aufgaben der Unteren Bodenschutzbehörde werden in Herford durch das Umweltamt des Kreises wahrgenommen. Neben dem allgemeinen Bodenschutz steht die Bearbeitung der Altlasten bzw. Altlastenverdachtsflächen im Vordergrund.

Was sind Altlasten?

Altlasten im Sinne des Gesetzes sind Altablagerungen und Altstandorte, durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.

  • Der Begriff Altlasten beinhaltet sowohl Altablagerungen wie zum Beispiel Hausmüll- oder Bodendeponien als auch Altstandorte, zum Beispiel stillgelegte Fabriken.

    § 2 des BBodSchG definiert diese Begriffe wie folgt:
  • Altablagerungen sind stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind.
  • Altstandorte sind Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (...).
  • Altlastverdachtsflächen sind Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht auf schädliche Bodenveränderungen oder der Verdacht auf Gefahren für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt besteht. Dazu zählen auch solche Bereiche, bei denen erst bei einer neuen Situation (z.B. geplante höherwertige Nutzung einer Industriebrache) Gefährdungen entstehen können.
  • Militärische- und Rüstungsaltlasten weisen bestimmte Besonderheiten auf. In Nordrhein-Westfalen unterscheidet man Rüstungsaltlasten, die durch rüstungsbedingte Aktivitäten und Anlagen entstanden sind und militärische Altlasten, die durch den Militärbetrieb verursacht wurden.

Altlastenkataster

Ein Altlastenkataster ist ein umfassendes Register, das Altlasten und altlastverdächtige Flächen erfasst. Seit 1972 werden durch die Hansestadt Herford im sogenannten Altlastenkataster Altablagerungen und Altstandorte erfasst. Die Erfassung der Altlablagerungen für das Stadtgebiet gilt als nahezu vollständig abgeschlossen.

In dem Kataster werden Flächen registriert, die durch früheren Umgang mit umweltgefährdenden Abfällen und Stoffen belastet sind. Die betreffenden Grundstücke können eine Gefahr für den Menschen und die Umwelt darstellen. Je nach Gefährdungspotential werden nach einzelfallbezogener Prüfung Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen ergriffen. Seit März 1998 stützen sich Maßnahmen zur Erkundung, Überwachung und Sanierungen von Altlasten überwiegend auf das neue Gesetz zum Schutz des Bodens (Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG) sowie seit Juni 1999 auf die dazu erlassene Bundes-Bodenschutz-Verordnung (BBodSchV).

Interessierte Bürger der Hansestadt Herford können nach dem Umweltinformationsgesetz Auskünfte aus dem Altlastenkataster der Stadt erhalten.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen