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BAföG: Ausbildung finanzieren
Kurzbeschreibung
Dieser Dienst ist eine Bundesleistung und wird von der Bundesverwaltung angeboten. Wenn Sie diese Leistung online beantragen möchten, werden Sie im nächsten Schritt auf das Bundesportal "BAföG digital" von Deutschland weitergeleitet.
Auf dem Portal melden Sie sich bitte mit dem Konto der Bund ID an.
BaföG kann auch bei der Kreisverwaltung Herford beantragt werden.
Beschreibung
Eine gute Ausbildung ist wichtig. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz - oft auch BAföG genannt - ermöglicht Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine Ausbildung, die ihren Interessen entspricht. Und das unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation.
Schülerinnen und Schüler
Sind Sie Schülerin oder Schüler, ist der Kreis oder die kreisfreie Stadt für Ihren Antrag auf BAföG zuständig. Betriebliche Ausbildungen werden von der Agentur für Arbeit mit einer Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) gefördert.
Studentinnen und Studenten
Sind Sie Studentin oder Student, richten Sie Ihren Antrag auf BAföG an das Amt für Ausbildungsförderung des Studentenwerks. Dieses befindet sich an Ihrer jeweiligen Hochschule.
Allgemeinbildende Ausbildung ab Klasse 10: Wird meine Ausbildung gefördert?
Eine allgemeinbildende Ausbildung ab Klasse 10 wird gefördert, wenn Sie aus folgenden Gründen nicht bei den Eltern wohnen:
- Die nächstgelegene vergleichbare Ausbildungsstätte ist vom Wohnort der Eltern zu weit entfernt. Sie benötigen mit öffentlichen Verkehrsmitteln mehr als zwei Stunden an drei Tagen in der Woche für den Hin- und Rückweg.
- Sie sind oder waren verheiratet.
- Sie leben mit mindestens einem sorgeberechtigten Kind zusammen.
Bin ich anspruchsberechtigt?
BAföG erhalten deutsche Staatsangehörige oder Auszubildende mit einem deutschen Elternteil oder Ehegatten. Auch die meisten ausländischen Auszubildenden sind berechtigt.
Die Ausbildung muss vor dem 30.Geburtstag begonnen werden. In Ausnahmefällen ist eine Überschreitung der Altersgrenze möglich, wenn Sie zum Beispiel als Schülerin oder Schüler eigene Kinder erziehen.
Wie kann ich unabhängig von meinen Eltern gefördert werden?
Eine Förderung unabhängig vom Einkommen der Eltern ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich:
- Der oder die Auszubildende hat nach einer dreijährigen Ausbildung noch drei Jahre gearbeitet (Bundeswehr- oder Zivildienstzeiten eingeschlossen). Im Falle einer kürzeren Ausbildung muss die Arbeitszeit entsprechend länger sein.
- Wurde keine Ausbildung abgeschlossen, muss die Arbeitszeit nach dem 18. Geburtstag fünf Jahre betragen (Kindererziehungszeiten eingeschlossen).
- Ausbildung an einem Kolleg
- Überschreitung des 30. Lebensjahres bei Beginn der Ausbildung
Wann ist der Kreis Herford für mich zuständig?
Der Kreis Herford bearbeitet Ihren Antrag in folgenden Fällen:
- beide Eltern (oder der lebende Elternteil) wohnen im Kreisgebiet Herford,
- Sie sind oder waren verheiratet und wohnen im Kreis Herford oder
- Sie wohnen im Kreisgebiet und Ihre Eltern leben in unterschiedlichen Kreisen.
Die Zuständigkeit weicht eventuell ab bei einer Ausbildung:
- am Abendgymnasium,
- am Kolleg,
- an einer Höheren Fachschule oder
- an einer Fachschule, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt.
BAföG für Schülerinnen und Schüler ist ein Zuschuss und muss nicht erstattet werden.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Kreis Herford
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- Amtshausstraße 3
- 32051 Herford
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- Telefon:
05221 13-0 - Fax:
05221 13-1902 - E-Mail:
info@kreis-herford.de
- Telefon:
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