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Baumschutz
BeratungBeschreibung Beschreibung
Geschützte Bäume sind zu erhalten und mit diesem Ziel zu pflegen und vor Gefährdung zu bewahren.
Die Baumschutzsatzung regelt, wo es verboten ist, geschützte Bäume zu entfernen, zu zerstören, zu beschädigen oder wo es Ausnahmen gibt.
In der Satzung wird auch geregelt, wann ein Baum geschützt ist.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtung
- Grün- und Freiflächen, Landschaftspflege, Gewässer und Spielplätze
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- Auf der Freiheit 21
- 32052 Herford
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- Fax:
05221 189-727
- Fax:
-
Zuständige Kontaktperson
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Herr Echternkamp
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05221 189-792