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Baumschutz

Beratung

Beschreibung

Geschützte Bäume sind zu erhalten und mit diesem Ziel zu pflegen und vor Gefährdung zu bewahren.

Die Baumschutzsatzung regelt, wo es verboten ist, geschützte Bäume zu entfernen, zu zerstören, zu beschädigen oder wo es Ausnahmen gibt.
In der Satzung wird auch geregelt, wann ein Baum geschützt ist.


Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen