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Beistandschaft einrichten
Beschreibung
Für ein minderjähriges Kind ist eine Beistandschaft des Jugendamtes möglich.
Als Beistand unterstützt das Jugendamt bei
- der Feststellung der Vaterschaft
- der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen Ihres Kindes gegenüber dem anderen Elternteil.
Es kann derjenige Elternteil eine Beistandschaft einrichten lassen, der die alleinige elterliche Sorge für das Kind hat oder bei gemeinsamer Sorge der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet.
Nach der schriftlichen Erklärung richtet das Jugendamt eine Beistandschaft ein und wird damit als Beistand für Ihr Kind tätig und ist in diesem Aufgabenbereich sein gesetzlicher Vertreter. Das Sorgerecht wird durch die Beistandschaft nicht eingeschränkt.
- schriftliche Erklärung
- wenn bereits vorhanden:
Unterhaltstitel, Scheidungsurteil
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Zuständige Einrichtungen
- Beistandschaften
-
- Schillerstr. 17
- 32052 Herford
-
- Fax:
05221 189-625 - E-Mail:
jugend@herford.de
- Fax:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Akbuga
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05221 189-6141
-
Frau Hoff
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05221 189-439
-
Frau Charrois
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05221 189-6150
-
Frau Jacobi
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05221 189-6147
-
Frau Brast
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05221 189-846
-
Frau Schwarze
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05221 189-836