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Beistandschaft einrichten
Beschreibung
Das Jugendamt berät und unterstützt
- alleinerziehende Eltern von minderjährigen Kindern bei Fragen zum Kindesunterhalt,
- bei der Klärung der Vaterschaft,
- junge Volljährige unter 21 Jahren.
Was bedeutet Beistandschaft?
Wenn Ihnen die Beratung und Unterstützung nicht ausreicht, können Sie eine so genannte "Beistandschaft" beantragen. Beistandschaft bedeutet, dass das Jugendamt in Ihrem Namen Ansprüche auf Kindesunterhalt gerichtlich geltend macht und durchsetzt.
Welche Aufgaben übernimmt ein Beistand?
Ein Beistand kann zwei Aufgaben übernehmen:
- die Vaterschaft klären und
- den Anspruch auf Unterhalt für Ihr Kind geltend machen.
Die Aufgabe wird von den Mitarbeitenden des Jugendamtes wahrgenommen.
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Zuständige Einrichtungen
- Beistandschaften
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- Schillerstr. 17
- 32052 Herford
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- Fax:
05221 189-625 - E-Mail:
jugend@herford.de
- Fax:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Akbuga
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05221 189-6141
-
Frau Hoff
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05221 189-439
-
Frau Charrois
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05221 189-6150
-
Frau Jacobi
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05221 189-6147
-
Frau Brast
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05221 189-846
-
Frau Schwarze
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05221 189-836