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Geburt / Kind anmelden
Beschreibung
Die Geburt eines Kindes muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren ist, innerhalb einer Woche angezeigt werden.
Eine Geburtsurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, das die Geburt beurkundet hat.
Sie ist ein Nachweis der Geburt eines Kindes und beinhaltet unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern.
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Zuständige Einrichtungen
- Standesamt
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- Rathausplatz 1
- 32052 Herford
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- Telefon:
05221 189-331 - Fax:
05221 189-730 - E-Mail:
standesamt@herford.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Lange
Sachbearbeitung Standesamt- Telefon:
- 05221 189-743
-
Frau Kirchhoff
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05221 189-821