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Hilfe zur Pflege
Beschreibung
Wenn Sie pflegebedürftig sind und die Kosten der Pflege (zu Hause oder im Altenheim) nicht aus eigenen Mitteln finanzieren können, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung.
Da die Beantragung und Gewährung der Hilfe zur Pflege sehr komplex ist, nehmen Sie bitte Kontakt zu den zuständigen Sachbearbeitenden auf.
- Sozialgesetzbuch V., XI. und XII. Buch (SGB XI und SGB XII)
- Alten- und Pflegegesetz NRW (APG NRW)
- Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen und nach § 8a SGB XI (APG DVO NRW)
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Finanzielle Hilfen und Soziales
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- Rathausplatz 1
- 32052 Herford
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- Telefon:
05221 189-0 - Fax:
05221 189-850
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Hartwig
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05221 189-6125