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Bestattungskosten finanzieren
Beschreibung
Wenn Angehörige versterben, ergeben sich unter anderem die Fragen, welche Personen die Beerdigungskosten bezahlen müssen und aus welchen Mitteln die Bestattung bezahlt werden soll.
Die Kosten einer Bestattung sind nicht unerheblich und die Übernahme dieser Kosten ist den Verpflichteten nicht immer möglich.
Betroffene Personen können daher beim Sozialamt einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten stellen, wenn sie aufgrund ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sind, für die Kosten der Bestattung aufzukommen.
Für diese Dienstleistung ist der Kreis Herford zuständig.
Alle weiteren Informationen und Anträge finden Sie beim Kreis Herford
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Kreis Herford
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- Amtshausstraße 3
- 32051 Herford
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- Telefon:
05221 13-0 - Fax:
05221 13-1902 - E-Mail:
info@kreis-herford.de
- Telefon:
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