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Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) erhalten

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Beschreibung

Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) ist ein Dokument in Scheckkartengröße mit elektronischen Zusatzfunktionen. Mit ihm können Sie Ihren Aufenthaltstitel nachweisen. Im Karteninneren besitzt der eAT einen kontaktlosen Chip, auf dem folgende Informationen gespeichert sind:

  1. biometrische Merkmale (Lichtbild und nach Vollendung des 6. Lebensjahres zwei Fingerabdrücke),
  2. Nebenbestimmungen im Zusammenhang mit dem Aufenthaltstitel (zum Beispiel zur Erwerbstätigkeit) und
  3. Ihre persönlichen Daten.

Zusätzlich erhält der Chip einen elektronischen Identitätsnachweis und die Möglichkeit, eine elektronische Signatur zu nutzen.

Wann wird der elektronische Aufenthaltstitel ausgestellt?

Der eAT wird ab einer Gültigkeitsdauer von einem Monat ausgestellt und umfasst folgende Aufenthaltstitel:

  • Aufenthaltserlaubnis
  • Niederlassungserlaubnis
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
  • Aufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige eines Unionsbürgers oder eines Staatsangehörigen eines EWR-Staats
  • Daueraufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige eines Unionsbürgers oder eines Staatsangehörigen eines EWR-Staats
  • Aufenthaltserlaubnis für Schweizer und ihre drittstaatsangehörigen Familienangehörigen, wenn sich diese für einen eAT entscheiden

Wie bekommt man den elektronischen Aufenthaltstitel?

Wer einen eAT beantragen will, muss persönlich vorbeikommen und braucht einen Termin.

 

Wie lange dauert es, bis ich meinen eAT bekomme?

Die Karten werden ausschließlich in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Deshalb kann es zwischen dem Antrag und der Ausgabe des eAT sechs bis acht Wochen dauern.

Bitte beachten Sie auch folgenden Hinweis: Auf dem Karten-Chip werden auch Ihre biometrischen Daten gespeichert. Dafür müssen von jeder Antragstellerin und jedem Antragsteller (auch Kinder und Jugendliche ab 6 Jahren) zwei Fingerabdrücke genommen werden. Daher ist grundsätzlich eine persönliche Vorsprache nötig, auch wenn Sie jemanden für das Verfahren bevollmächtigt haben.

Was geschieht mit meinem bisherigen, aber noch gültigen Aufenthaltstitel?

Diesen geben Sie bei der Abholung Ihres neuen Aufenthaltstitels beim Ausländer- und Integrationsbüro ab.

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