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Aufenthalte für längerfristige Aufenthalte (ab 90 Tage)

Beratung

Beschreibung

Ein nationales Visum zur Einreise für einen langfristigen Aufenthalt (mehr als 90 Tage) kann in der Regel nur erteilt werden, wenn der Lebensunterhalt während des Aufenthalts im Bundesgebiet gesichert sein wird. Sofern bei der Beantragung des nationalen Visums bei der deutschen Auslandsvertretung keine ausreichenden eigenen Mittel nachgewiesen werden, können in der Hansestadt Herford lebende Personen mit ausreichender Bonität beim Ausländer - u. Integrationsbüro eine Verpflichtungserklärung für die Personen abgeben.

Die Verpflichtung umfasst die Übernahme aller Kosten für den Lebensunterhalt (z.B. Kosten für den Wohnraum, Krankenkosten etc.) Zudem müssen öffentliche Mittel für den Lebensunterhalt erstattet werden, die von einer Leistungsbehörde (zum Beispiel Sozialamt) aufgewendet werden. Die Verpflichtungserklärung ist gültig für 5 Jahre. Dieser Zeitraum beginnt mit der Einreise in das Bundesgebiet, wenn diese durch die Verpflichtungserklärung ermöglicht wurde.

Eine Verpflichtungserklärung ist nur für bestimmte langfristige Aufenthaltszwecke möglich (z.B. für ein Studium oder eine Eheschließung).

Hinweis:

Bitte geben Sie immer den Aufenthaltszweck für das beantragte Visum (zum Beispiel Studium oder Eheschließung) an und teilen Sie uns bitte auch mit, ob Sie Selbständig oder Arbeitnehmer, sind. Sie müssen finanziell in der Lage sein, die Kosten des Lebensunterhalts übernehmen zu können. Die Höhe des monatlichen Mindest-Nettoeinkommens richtet sich nach Ihrem Familienstand und den daraus resultierenden Unterhaltsverpflichtungen sowie dem beantragten Aufenthaltszweck. Weiterhin möchten wir Sie darauf hinweisen, dass jede Prüfung eine Einzelfallprüfung ist und es zu Nachforderung von Unterlagen kommen kann.

Erforderliche Unterlagen bei der Vorsprache

  • Vorlage des Personalausweises oder Reisepass / Nationalpass
  • Passkopie der Person, die das nationale Visum beantragt
  • Angaben zu Ihrem Familienstand und zu bestehenden Unterhaltsverpflichtungen
  • Nachweise zur Bonität / wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit
    • Vorlage der Arbeitgeberbescheinigung,
    • letzten 3 Gehaltsnachweise
    • gegebenenfalls Nachweise über Sparguthaben
    • gegebenenfalls Rentenbescheid
    • bei Selbständigkeit den letzten Einkommenssteuerbescheid
    • Mietvertrag Ihrer Wohnung bzw. Vorlage der Mietbescheinigung
    • Nachweis über die aktuelle Miethöhe inkl. Heizkosten mit Kontoauszug und Nebenkostenabrechnung. Sollten sich alle Angaben aus der Mietbescheinigung ergeben, ist die Vorlage dieser Bescheinigung in der Regel ausreichend.

In der Regel wird die Verpflichtungserklärung bei der Vorsprache mit Termin ausgestellt.

 

Bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) wurde ein Antrag auf ein nationales Visum für einen langfristigen Aufenthalt (mehr als 90 Tage) gestellt oder soll bald gestellt werden.

Für eine Terminvereinbarung

Bitte nehmen Sie nach Möglichkeit per E-Mail (visa@herford.de) oder telefonisch Kontakt (05221-189-311) mit uns auf. Wir sind in der Regel zu folgenden Zeiträumen telefonisch erreichbar:

Montag – Donnerstag:                     8:00 – 11:00 Uhr

Donnerstag zusätzlich:                   14:00 – 16:00 Uhr

Gebühren: 29,00 Euro