Suche
Kanalanschlussbeitrag
Beschreibung
Kanalanschlussbeiträge
Kanalanschlussbeiträge werden einmalig für den erstmaligen Anschluss eines Grundstückes an die öffentliche Kanalisation erhoben als Investitionskostenausgleich für die gesamte Abwasseranlage einschließlich Neben- und Hauptsammlern, Pumpwerken und Kläranlagen.
Bei der Anlage einer Grundstücksentwässerung sind die folgenden Vorschriften zu beachten:
- die Satzung der Stadt Herford über die Entwässerung der Grundstücke vom 2.7.1990 in der jeweils gültigen Fassung
- die einschlägigen technischen Vorschriften, insbesondere die DIN 1986 Grundstücksentwässerungsanlagen, in der jeweils neuesten Fassung
- die dazugehörigen in der DIN 1986 aufgeführten weiteren Normen in der jeweils neuesten Fassung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt für die Planung und Ausführung von Grundstücksentwässerungsanlagen
Onlinedienstleistung
Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Waskowiak
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05221 189-1418
-
Herr Rogge
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05221 189-1430