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Kanalanschlussbeitrag

Beschreibung

Kanalanschlussbeiträge
Kanalanschlussbeiträge werden einmalig für den erstmaligen Anschluss eines Grundstückes an die öffentliche Kanalisation erhoben als Investitionskostenausgleich für die gesamte Abwasseranlage einschließlich Neben- und Hauptsammlern, Pumpwerken und Kläranlagen.

 Bei der Anlage einer Grundstücksentwässerung sind die folgenden Vorschriften zu beachten:

  • die Satzung der Stadt Herford über die Entwässerung der Grundstücke vom 2.7.1990 in der jeweils gültigen Fassung
  • die einschlägigen technischen Vorschriften, insbesondere die DIN 1986 Grundstücksentwässerungsanlagen, in der jeweils neuesten Fassung
  • die dazugehörigen in der DIN 1986 aufgeführten weiteren Normen in der jeweils neuesten Fassung. 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt für die Planung und Ausführung von Grundstücksentwässerungsanlagen

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