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Mietspiegel für Herford

Beschreibung

Allgemeine Erläuterungen

Der Herforder Mietspiegel dient (für nicht preisgebundene Wohnungen) als Orientierungshilfe zur Ermittlung ortsüblicher Vergleichsmieten für Wohnraum in der Stadt Herford.
Die ortsübliche Vergleichsmiete ist die Kaltmiete ohne Betriebskosten aller Art für nicht möblierten Wohnraum.

Die Erstellung des Mietspiegels erfolgt auf der Grundlage einer Mieterhebung in Herford.
Es werden nur Mieten einbezogen, die in den letzten sechs Jahren neu vereinbart oder verändert wurden. Mietwerte für Einfamilienhäuser bleiben dabei unberücksichtigt.

Der Mietspiegel soll den Vertragspartnern ermöglichen, die Miethöhe einer Wohnung unter Berücksichtigung von Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung eigenverantwortlich zu vereinbaren. Zugleich ist er ein Begründungsmittel für Mieterhöhungen nach § 558a Abs. 3 BGB. Es
handelt sich um einen einfachen Mietspiegel nach § 558c des Bürgerlichen Gesetzbuches. 

Der Mietspiegel wird von der Stadtverwaltung Herford in Zusammenarbeit mit dem Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Herford und der Stadt Herford herausgegeben. 

  • § 558c des Bürgerlichen Gesetzbuches
  • Mietspiegelverordnung
  • Mietspiegel-Zuständigkeits-Verordnung

 

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