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Bildung und Teilhabe (BuT)

Beratung

Beschreibung

Bitte beachten Sie:

  • Die Mitarbeitenden der Stadt Herford unterstützen Sie bei der Antragstellung
  • Die eigentliche Bearbeitung erfolgt beim Kreis Herford. Auskünfte über den Bearbeitungsstand, die Höhe der Leistung oder den Zeitpunkt der Zahlung können Sie nur beim Kreis Herford erhalten.
    Durch die finanziellen Einschränkungen haben viel mehr Familien Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets. Das BuT-Teamdes Kreises Herford ist bemüht, alle Anträge so schnell wie möglich zu bearbeiten. Trotzdem kommt es zu zeitlichen Verzögerungen. Um den Familien jedoch schnellstmöglich die zustehende finanzielle Unterstützung zahlen zu können, ist die telefonische Erreichbarkeit des BuT-Teams bis auf Weiteres nur noch eingeschränkt zu folgenden Zeiten möglich:

montags, mittwochs und donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Außerdem können Sie uns unterstützen, indem Sie nur in dringenden Fällen den telefonischen Kontakt suchen. Sollten für gestellte Anträge noch weitere Unterlagen fehlen, werden diese zu gegebener Zeit vom BuT-Team angefordert. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Achtung: Derzeit beträgt die Bearbeitungszeit mindestens 4 Monate.
Kontakt Telefon:
05221 13 1132
05221 13 1172
05221 13 1136 oder über das Servicebüro 05221 13 1010


Bildung und Teilhabe: Lernen, lachen, mitmachen!

Durch das Starke-Familien-Gesetz sind viele Familienleistungen ausgeweitet worden.

Im Kreis Herford gibt es für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen eine finanzielle Unterstützung, damit alle Kinder und Jugendliche bei den Aktivitäten in der Kindertageseinrichtung, in der Schule und in der Freizeit mitmachen können.

Welche Leistungen gehören dazu?

Von 0 - 24 Jahren

  • (Klassen-)Fahrten und Ausflüge­  
  • Lernförderung (Nachhilfe)
  • Schülerbeförderung
  • Schulbedarf
  • gemeinschaftliches Mittagessen
Von 0 - 17 Jahren
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben 

Wo muss ich den Antrag abgeben?

Empfängerinnen und Empfänger von

  • Arbeitslosengeld II und Sozialgeld: beim Jobcenter
  • Wohngeld, Kinderzuschlag und Sozialhilfe (Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch): beim Kreis Herford
  • von Asylbewerberleistungen: beim Rathaus im Wohnort

    Stadt Herford:
    Frau Oberndörfer
    Frau Schlaak für die Nordstadt
    Herr Brandt für den Osten
    Herr Pahmeyer für die Ernst-Barlach-Realschule und die Geschwister-Scholl Realschule
    Frau Fiedler und
    Frau Bartling  für die Gesamtschule Friedenstal

Alle weiteren Informationen (auch in verschiedenen Sprachen), Unterstüzung und  Anträge, erhalten Sie beim Kreis Herford.

Wer wird gefördert?

  • Kinder, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) erhalten
  • Kinder, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (Grundsicherung/Sozialhilfe) erhalten
  • Kinder, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten
  • Eltern für ihre Kinder, die Wohngeld erhalten
  • Eltern für ihre Kinder, die Kinderzuschlag erhalten

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen