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Bildung und Teilhabe (BuT)
Beschreibung
Bitte beachten Sie:
- Die Mitarbeitenden der Stadt Herford unterstützen Sie bei der Antragstellung
- Die eigentliche Bearbeitung erfolgt beim Kreis Herford. Auskünfte über den Bearbeitungsstand, die Höhe der Leistung oder den Zeitpunkt der Zahlung können Sie nur beim Kreis Herford erhalten.
Durch die finanziellen Einschränkungen haben viel mehr Familien Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets. Das BuT-Teamdes Kreises Herford ist bemüht, alle Anträge so schnell wie möglich zu bearbeiten. Trotzdem kommt es zu zeitlichen Verzögerungen. Um den Familien jedoch schnellstmöglich die zustehende finanzielle Unterstützung zahlen zu können, ist die telefonische Erreichbarkeit des BuT-Teams bis auf Weiteres nur noch eingeschränkt zu folgenden Zeiten möglich:
montags, mittwochs und donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Außerdem können Sie uns unterstützen, indem Sie nur in dringenden Fällen den telefonischen Kontakt suchen. Sollten für gestellte Anträge noch weitere Unterlagen fehlen, werden diese zu gegebener Zeit vom BuT-Team angefordert. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Achtung: Derzeit beträgt die Bearbeitungszeit mindestens 4 Monate.
Kontakt Telefon:
05221 13 1132
05221 13 1172
05221 13 1136 oder über das Servicebüro 05221 13 1010
Bildung und Teilhabe: Lernen, lachen, mitmachen!
Durch das Starke-Familien-Gesetz sind viele Familienleistungen ausgeweitet worden.
Im Kreis Herford gibt es für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen eine finanzielle Unterstützung, damit alle Kinder und Jugendliche bei den Aktivitäten in der Kindertageseinrichtung, in der Schule und in der Freizeit mitmachen können.
Welche Leistungen gehören dazu?
Von 0 - 24 Jahren
- (Klassen-)Fahrten und Ausflüge
- Lernförderung (Nachhilfe)
- Schülerbeförderung
- Schulbedarf
- gemeinschaftliches Mittagessen
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Wo muss ich den Antrag abgeben?
Empfängerinnen und Empfänger von
- Arbeitslosengeld II und Sozialgeld: beim Jobcenter
- Wohngeld, Kinderzuschlag und Sozialhilfe (Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch): beim Kreis Herford
- von Asylbewerberleistungen: beim Rathaus im Wohnort
Stadt Herford:
Frau Oberndörfer
Frau Schlaak für die Nordstadt
Herr Brandt für den Osten
Herr Pahmeyer für die Ernst-Barlach-Realschule und die Geschwister-Scholl Realschule
Frau Fiedler und
Frau Bartling für die Gesamtschule Friedenstal
Alle weiteren Informationen (auch in verschiedenen Sprachen), Unterstüzung und Anträge, erhalten Sie beim Kreis Herford.
Wer wird gefördert?
- Kinder, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) erhalten
- Kinder, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (Grundsicherung/Sozialhilfe) erhalten
- Kinder, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten
- Eltern für ihre Kinder, die Wohngeld erhalten
- Eltern für ihre Kinder, die Kinderzuschlag erhalten
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- Kreis Herford
-
- Amtshausstraße 3
- 32051 Herford
-
- Telefon:
05221 13-0 - Fax:
05221 13-1902 - E-Mail:
info@kreis-herford.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Herr Brandt
Sozialarbeiter- Telefon:
- 05221 189-6146
-
Frau Preiß
Sozialarbeiterin- Telefon:
- 05221 189-1956
-
Frau Oberndörfer
Sozialarbeiterin- Telefon:
- 05221 189-764
-
Frau Unglaube
Sozialarbeiterin- Telefon:
- 05221 189-708
-
Herr Pahmeyer
Sozialarbeiter- Telefon:
- 0151 16316383
-
Herr Siria
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05221 189-1975