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Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche - Antrag stellen nach §35a SGB VIII

Beratung

Beschreibung

Wir beraten Sie und prüfen, ob Ihr Kind berechtigt ist, Eingliederungshilfe zu bekommen.
Folgende Merkmale müssen für eine solche Leistung erfüllt sein:

  1. Die seelische Gesundheit weicht mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand ab.
  2. Infolge dieser Abweichung kommt es zu einer Beeinträchtigung der Teilhabe in einem oder mehreren Lebensbereichen, wie beispielsweise im familiären Zusammenleben, in der Schule oder in der Freizeit.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen