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Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche - Antrag stellen nach §35a SGB VIII
Beschreibung
Wir beraten Sie und prüfen, ob Ihr Kind berechtigt ist, Eingliederungshilfe zu bekommen.
Folgende Merkmale müssen für eine solche Leistung erfüllt sein:
- Die seelische Gesundheit weicht mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand ab.
- Infolge dieser Abweichung kommt es zu einer Beeinträchtigung der Teilhabe in einem oder mehreren Lebensbereichen, wie beispielsweise im familiären Zusammenleben, in der Schule oder in der Freizeit.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Familienunterstützende Hilfen, Jugendförderung
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- Auf der Freiheit 23
- 32052 Herford
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- Telefon:
05221 189-4440 - Fax:
05221 189-625 - E-Mail:
jugend@herford.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Gase
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05221 189-525
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Frau Speckmeier
Sachbearbeitung Jugendamt- Telefon:
- 05221 189-6157
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Frau Merkel
Sachbearbeitung Jugendamt- Telefon:
- 05221 189-6332