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Gleichstellungsstelle

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Beschreibung

Gesetzliche Grundlage für diese Arbeit sind das Grundgesetz Artikel 3 II, die Gemeindeordnung NW und seit 1999 das Landesgleichstellungsgesetz.

Zur Arbeit der Gleichstellungsstelle gehört, dafür sensibel zu machen, wie sich städtische Entscheidungen auf Frauen und Männer auswirken, um zu gerechten Lösungen für beide Geschlechter zu kommen.

In Fragen der Benachteiligung von Frauen und Männern ist die Gleichstellungsbeauftragte für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie Bürgerinnen und Bürger, eine erste Ansprechpartnerin, die passgenaue Hilfe geben oder vermitteln kann.

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