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Gleichstellungsstelle
Beschreibung
Gesetzliche Grundlage für diese Arbeit sind das Grundgesetz Artikel 3 II, die Gemeindeordnung NW und seit 1999 das Landesgleichstellungsgesetz.
Zur Arbeit der Gleichstellungsstelle gehört, dafür sensibel zu machen, wie sich städtische Entscheidungen auf Frauen und Männer auswirken, um zu gerechten Lösungen für beide Geschlechter zu kommen.
In Fragen der Benachteiligung von Frauen und Männern ist die Gleichstellungsbeauftragte für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie Bürgerinnen und Bürger, eine erste Ansprechpartnerin, die passgenaue Hilfe geben oder vermitteln kann.
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Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Stabsbereich 2 - Gleichstellungsstelle
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- Rathausplatz 1
- 32052 Herford
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- Telefon:
05221 189-463
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Althoff-Schröder
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05221 189-463