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Jugendhilfe im Strafverfahren

Beratung

Beschreibung

Beratung und Hilfe für straffällig gewordene Kinder, Jugendliche und Heranwachsende und deren Eltern aus Herford

Wenn Sie als junger Mensch im Alter von 14 bis 18 Jahren oder als junger Erwachsene bis 21 Jahre mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, können Sie und Ihre Eltern sich an die Jugendhilfe im Strafverfahren beim Jugendamt wenden.

Wir:

  • informieren Sie über den Ablauf eines Jugendstrafverfahrens,
  • sprechen mit Ihnen über die Straftat, deren Umstände und Hintergründe,
  • vermitteln zwischen Ihnen, der Staatsanwaltschaft und Gericht,
  • prüfen, ob für Sie Leistungen der Jugendhilfe in Betracht kommen und erarbeiten Lösungsmöglichkeiten.
    Damit kann zum Beispiel möglich werden, dass von einer Verfolgung abgesehen wird oder auch das Verfahren eingestellt wird.
  • begleiten Sie zu Verhandlungen beim Jugendgericht und im gesamten Strafverfahren,
  • berichten dem Jugendgericht über Ihren Lebenslauf, Ihre Persönlichkeit, Ihr soziales Umfeld, Ihre Freizeit, über Ihre persönlichen Ziele und Zukunftspläne,
  • entwickeln individuelle Empfehlungen zu richterlichen Maßnahmen oder zur Einstellung des Verfahrens bei der Staatsanwaltschaft,
  • begleiten die von der Justiz angeordneten Weisungen und Auflagen, wie zum Beispiel
    • gemeinnützige Arbeit,
    • Soziale Trainingskurse,
    • Anti-Aggressivitäts-Training,
    • Betreuungsweisung,
    • Konfliktschlichtung oder
    • Täter-Opfer-Ausgleich.

 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen