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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Antragsaufnahme
Beschreibung
Über die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können Sie finanzielle Unterstützung erhalten. Diese unterstützt Sie dabei, Ihren Lebensunterhalt aufzubringen, und deckt das sozial-kulturelle Existenzminimum ab. Sie ist somit eine Leistung der Sozialhilfe und erfüllt die gleiche Funktion wie die Hilfe zum Lebensunterhalt, jedoch für einen speziellen Personenkreis.
Die Sozialleistung sichert den grundlegenden Lebensunterhalt von:
- älteren Menschen nach Überschreiten der Altersgrenze für die Rente. Personen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, erreichen die Altersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Für Personen, die nach dem 31. Dezember 1946 geboren sind, wird die Altersgrenze sukzessive auf 67 Jahre angehoben.
- dauerhaft voll erwerbsgeminderten Personen nach Vollendung des 18. Lebensjahres.
Welche Nachweise und Unterlagen für die Prüfung und die Berechnung Ihres Leistungsanspruchs benötigt werden, teilt Ihnen Ihre zuständige Sachbearbeiterin oder Ihr Sachbearbeiter im Rahmen des Antragsgesprächs mit.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Finanzielle Hilfen und Soziales
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- Rathausplatz 1
- 32052 Herford
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- Telefon:
05221 189-0 - Fax:
05221 189-850
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Vehmeyer
Sachbearbeitung A-K- Telefon:
- 05221 189-6115
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Frau Orto
Sachbearbeitung L-Z- Telefon:
- 05221 189-447