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Bauakten - Akteneinsicht

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Beschreibung

Im Archiv der Bauordnungsbehörde der Stadt Herford werden alle Bauakten von Gebäuden oder Anlagen aufbewahrt. Die Bauakten können von auskunftsberechtigten Personen eingesehen werden.

Auskunft aus den Bauakten kann grundsätzlich nur ein Eigentümer bzw. eine Eigentümerin des jeweiligen Grundstücks erhalten. Ansonsten werden Akteneinsichten und Auskünfte aus den Akten nur mit Vollmacht des Eigentümers, der Eigentümerin bzw. der Eigentümergemeinschaft erteilt.

Zur Akteneinsicht ist berechtigt:

  • Grundstückseigentümer bzw. Grundstückseigentümerin 
  • Entwurfverfasser bzw. Entwurfverfasserin im Sinne der BauO NRW
  • Zwangsverwalter bzw. Zwangsverwalterin
  • Bevollmächtigter bzw. Bevollmächtigte der Gerichte
  • Personen mit Vollmacht des Eigentümers, der Eigentümerin bzw. der Eigentümergemeinschaft

 

Alternativ zur Einsichtnahme kann die Bauakte in digitaler Form oder per Post ebenfalls gegen eine Verwaltungsgebühr zugesendet werden. Das Kopieren von Unterlagen vor Ort ist ebenfalls gegen Kostenerstattung möglich.

  • Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW)
  • Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG NRW)
  • Verwaltungsgebührensatzung der Hansestadt Herford

Zur Akteneinsicht muss der aktuelle Eigentumsnachweis vorgelegt werden. Bei Akteneinsicht durch Dritte ist zusätzlich die Vollmacht des Eigentümers bzw. der Eigentümerin erforderlich. 

Als Eigentumsnachweise gelten:

  • Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate)
  • Notariell beglaubigter Kaufvertrag, wenn noch keine Umtragung im Grundbuch erfolgte
  • Erbschein in Verbindung mit dem Grundbuch wenn noch keine Übertragung im Grundbuch erfolgte

Folgende Vollmachten eines Eigentümers bzw. einer Eigentümerin werden anerkannt:

  • Schriftliche formlose Vollmacht
  • Maklervertrag
  • Vertrag mit Planungsbüro
  • Betreuerausweis

Die Einsichtnahme in die Bauakten ist grundsätzlich während der angegebenen Öffnungszeiten möglich.

Da die Akten vorbereitet werden müssen, ist eine Voranmeldung, telefonisch oder per Mail, erforderlich. Die Kontaktdaten finden Sie unter der Rubrik "Kontakt". 

Hinweis für Eigentümer und Eigentümerinnen:

In den Bauakten können Daten enthalten sein, die nicht für einen Dritten zur Bekanntgabe geeignet sind. Mit der Zustimmung zur Akteneinsicht stimmt der Eigentümer der Bekanntgabe solcher Daten zu.

Es ist nicht möglich, die Akten vor einer Akteneinsicht nach sensiblen Daten durchzusehen und diese ggf. unkenntlich zu machen.

Die Gebühren für die Einsichtnahme oder Bereitstellung werden nach Aufwand bemessen:

  • Haus-oder Bauakten pro Straße/Hausnummer 26,00 € EUR
  • Mitnahme von Hausakten 26,00 EUR (nur an bestimmte Personen)
  • DIN A 4-Kopie 1. Kopie 2,00 EUR, jede weitere Kopie 0,50 EUR
  • DIN A 3-Kopie 1. Kopie 2,00 EUR, jede weitere Kopie 1,00 EUR
  • DIN A 2-Kopie 1. Kopie 10,00 EUR, jede weitere Kopie 4,00 EUR
  • DIN A 1-Kopie 1. Kopie 10,00 EUR, jede weitere Kopie 7,00 EUR
  • DIN A 0-Kopie 1. Kopie 12,00 EUR, jede weitere Kopie 10,00 EUR
  • Zusammenstellung der Unterlagen durch die Bauaufsicht pro angefangene halbe Stunde 26,00 EUR

 

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