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Wohnbaugrundstücke für Ein- oder Zweifamilienhäuser zur Eigennutzung

Beschreibung

Die Hansestadt Herford möchte im Rahmen der Baulandpolitik den Verkauf von Wohnbaugrundstücken aktiv steuern. In den vergangenen Jahren ist die Nachfrage nach Einfamilienhausgrundstücken stark gestiegen. Aufgrund des immer geringer 
werdenden Angebotes von Neubaugrundstücken, ist die Hansestadt Herford bemüht, insbesondere junge, ortsansässige Familien bei dem Erwerb eines Grundstückes zu fördern. Darüber hinaus zeichnet sich, aufgrund des immer weiter voranschreitenden demografischen Wandels, der bevorstehende Generationswechsel innerhalb der 
Siedlungsstruktur ab. Demnach liegt der Schwerpunkt der Förderung auch auf der Schaffung von Wohnraum für pflegebedürftige Personen oder Menschen mit Behinderungen.  

Bewerbung:

Die Bewerbung für ein Baugrundstück erfolgt nur über das bereitgestellte Bewerbungsformular (siehe u. Onlinedienst) und ist nur in Zusammenhang mit dem postalisch zu übersendenen Begleitschein, der von jeder/jedem Bewerber/in eigenhändig unterschriebenen und unter Beachtung des Bewerbungsstichtages fristgerecht bei der Hansestadt Herford eingereicht werden muss.

Für die Einhaltung der Bewerbungsfrist ist der Antragseingang bei der Hansestadt Herford entscheidend. Eventuell erforderliche Nachweise sind zeitgleich mit der Bewerbung einzureichen. Mögliche Nachteile einer unvollständigen Bewerbung gehen zu Lasten der Bewerbenden. Pro zukünftigem Haushalt kann nur ein Antrag eingereicht werden. In der Bewerbung ist anzugeben, welche Personen das Grundstück tatsächlich käuflich erwerben wollen. Jeder Antragstellende kann seinen Antrag zu jedem Zeitpunkt bis zum Kaufvertragsabschluss auch ohne Angaben von Gründen zurücknehmen. Ein Widerruf der Rücknahme ist nicht möglich. 

  • elektronisches Bewerbungsformular 
  • muss im Antrag hochgeladen werden: Vordruck Auswahlmatrix (Angaben zum Wunschgrundstück), Finanzierungsnachweis, ggf. Ehrenamtsbescheinigungen und sonstige Nachweise/Erklärungen
  • händisch unterschriebender Begleitschein (postalisch)

 

Für die Einhaltung der Bewerbungsfrist ist der Antragseingang bei der Hansestadt Herford entscheidend. Eventuell erforderliche Nachweise und der händisch unterschriebene Begleitschein sind vor Ablauf der Frist zuzugehen. 

Eine unvollständige und verfristete Bewerbung wird nicht berücksichtigt. 

Die Hansestadt Herford verfolgt im Rahmen der Baulandentwicklung das Ziel neue Wohngebiete zu schaffen. Für die Bereitstellung von Grundstücken für private Bauinteressenten/innen führt die Hansestadt Herford eine Interessensliste, in die sich Bauwillige unverbindlich und kostenfrei eintragen lassen können. 


Sobald für ein bestimmtes Baugebiet die Vergabe kommunaler Baugrundstücke für Ein- und Zweifamilienhäuser ansteht, werden alle in der Liste aufgeführten Interessenten/innen hierüber, durch die Zusendung eines Bewerbungsbogens, 
informiert. Mit der Zusendung wird das sogenannte Bewerbungsverfahren eröffnet, so dass alle Interessenten/innen sich zu dem von der Hansestadt Herford angegebenen Stichtag um die angebotenen Baugrundstücke bewerben können. 
Dasselbe gilt, wenn Grundstücke zur Vergabe anstehen, die von Dritten für Ein- und Zweifamilienhäuser angeboten werden, wenn die Stadt mit den anbietenden Eigentümer/innen eine Vereinbarung über die gemeinsame Vermarktung der Flächen 
im Sinne des § 11 BauGB abgeschlossen hat. 

  • Für die Baugrundstücke kann sich jede natürliche und volljährige Person bewerben. Vorrangig sollen die Grundstücke jedoch an junge Familien bzw. Haushalte mit Kindern veräußert werden oder an Personen, die im Rahmen 
    des Generationenwechsels und der Umsetzung der Inklusion Wohnraum für ältere Familienmitglieder und Familienmitglieder mit Behinderungen schaffen. 
  •  Ausnahmen sind ebenfalls gegeben, sofern es sich um Familienmitglieder handelt, die eine Behinderung oder gesundheitliche Beeinträchtigung nach den unten beschriebenen Kriterien aufweisen. 

Zuständige Einrichtungen