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Erklärung unverschlüsselte E-Mails in Abgabenangelegenheiten

Beschreibung

Die Hansestadt Herford darf in Abgabenangelegenheiten nur dann unverschlüsselte E-Mails mit geschützten Daten versenden, wenn die betroffene
Person ausdrücklich in die unverschlüsselte Datenübermittlung eingewilligt und einer mit diesem Kommunikationsweg möglicherweise verbundenen Offenbarung
ihrer steuerlichen Verhältnisse zugestimmt hat

Möchten Sie, dass die Hansestadt Herford Ihnen oder der von Ihnen bevollmächtigten Person unverschlüsselte E-Mails übersendet, unterschreiben Sie
bitte eigenhändig die vollständig ausgefüllte Erklärung (unter "Downloads") und senden ihn zurück. Vorzugweise eingescannt als pdf-Datei über das Kontaktformular. Alternativ ist eine Übersendung per Brief oder Fax auch möglich. 

§ 30 Absatz 4 Nr. 3 und § 87a Absatz 1 Satz 3 Halbsatz 2 AO,

§ 1 Abs. 2 AO,

§ 12 Abs. 1 Nr. 3 KAG NW,

Artikel 6 Absatz 1 der Datenschutz-Grundverordnung - DSGVO

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