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Straßensperrungen - Bauarbeiten im öffentlichen Verkehrsraum: Genehmigung beantragen
Beschreibung
Wenn Sie im öffentlichen Verkehrsraum vor Ihrem Grundstück eine Baugrube errichten möchten, brauchen Sie dafür eine Genehmigung.
Wo beantrage ich die Genehmigung?
Wenn Sie in Herford wohnen, beantragen Sie die Genehmigung im Rathaus. Sonst ist das Straßenverkehrsamt in Kirchlengern für Sie zuständig.
Was ist zu beachten, wenn die Arbeiten den Straßenverkehr beeinträchtigen?
Wirken sich Ihre Arbeiten auf den Straßenverkehr aus, teilt Ihnen das Straßenverkehrsamt mit,
- wie die Arbeitsstelle abgesperrt und gekennzeichnet werden muss,
- ob und wie der Verkehr beschränkt, geleitet und geregelt werden muss und
- wie Umleitungsstrecken gekennzeichnet werden sollen, falls diese notwendig sind.
Diese Arbeiten dürfen nur durch ein von Ihnen beauftragtes Bauunternehmen durchgeführt werden.
Voraussetzungen
Vor Beginn von Arbeiten, die den Straßenverkehr betreffen, muss das ausführende Bauunternehmen eine Genehmigung erhalten.
Eine verkehrsrechtliche Anordnung wird benötigt:
- bei Fahrbahnsperrung oder -teilsperrung und
- bei Arbeiten, die sich auf Rad- oder Gehwege auswirken.
Fristen
Stellen Sie den Antrag bitte vier Wochen bevor die Arbeiten beginnen.
Hinweis
Stellen Sie Ihren Antrag bitte nach Möglichkeit per E-Mail. Sie brauchen nicht persönlich vorbeizukommen.
Straßenverkehrsordnung (StVO)
Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)
Antrag mit
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- Angaben zur Lage der Baustelle
- Angaben zur Art und Dauer der Arbeiten
- Angaben zum Umfang der Verkehrsbeeinträchtigungen während und außerhalb der Arbeitszeit (zum Beispiel Straßenvoll- oder -teilsperrung, Geh- oder Radwegsperrung)
- Angaben zur verantwortlichen Bauleiterin oder zum verantwortlichen Bauleiter mit Rufnummer, unter der sie oder er während und nach der Arbeitszeit erreichbar ist
- Lageplan oder Stadtplanausschnitt mit markierter Baustelle
- Fachkundenachweis über die Teilnahme an einem Seminar zur Sicherung von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken
- Bauunternehmen müssen zusätzlich Verkehrszeichenpläne beifügen. Dazu verwenden sie entweder den tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten angepasste Regelpläne oder erstellen besondere Beschilderungspläne. Es ist sinnvoll, bei größeren Bauvorhaben die Bauablaufbeschreibung beizufügen, um die Maßnahme zu erläutern.
mindestens 55,00 Euro bis 350,00 Euro.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Verkehr
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- Rathausplatz 1
- 32052 Herford
-
- Fax:
05221 189-296 - E-Mail:
svb@herford.de
- Fax:
-
Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Gölicke
Straßenverkehrsbehörde- Telefon:
- 05221 189-326
-
Frau Schmalhorst
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05221 189-327