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Grundstücksteilung / Negativzeugnis
Kurzbeschreibung
Unter einer Grundstücksteilung bzw. Parzellierung ist die Aufteilung eines bestehenden Grundstückes in zwei oder mehrere rechtlich selbstständige Grundstücke zu verstehen.
Beschreibung
Die Teilung eines Grundstückes, das bebaut oder zur Bebauung vorgesehen ist, bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde. (§ 7 BauO NRW).
Durch die Teilung des Grundstücks dürfen keine baulichen Situationen entstehen, die den Vorgaben der Landesbauordnung NRW, den aufgrund des Gesetzes erlassenen Vorschriften oder den Festsetzungen eines Bebauungsplanes widersprechen.
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05221 189-360 - E-Mail:
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Bauaufsichtsbezirk 2 / Bauberatung- Telefon:
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Bauaufsichtsbezirk 3 / Bauberatung- Telefon:
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